Ich poste es mal in dieses Unterforum in der Hoffung eine Antwort zu bekommen: Ich habe im Laufe meines Studiums u.a. das Fach Buchführung gehbat nur wurde meine diesbezügliche Frage leider nicht behandelt und auch nicht in anderen Fächern abgedeckt. Wenn ich eine Ware von Person X kaufe und diese dann mit Gewinn weiterverkaufe zahle ich auf diesen Gewinn ja Steuern. WIe wird hier der Gwinn berechnet wenn ich keinen Kaufbeleg dieser Ware habe? Muss ich diesen immer haben? Wenn ich keinen Kaufbeleg habe was wird dann als Einkaufspreis zu Grunde gelegt? Es handelt sich natürlich nicht um gestohlene Ware oder Drogen etc.