Hey Leute, mal ne etwas andere rechtliche Frage: Jeder von uns kennt diese Infield-Footage Videos bei youtube auf denen PUAs sich beim streeten und im Set filmen lassen. Ich finde diese Videos sehr gut und habe viel dadurch gelernt bzw. die sind einfach unterhaltsam und teils lehrreich. Ich habe mir überlegt auch mal so etwas zu machen, doch da stieß ich auf die rechtlichen Vorgaben: Anscheinend ist es in Deutschland verboten andere Personen ohne deren Wissen aufzunehmen. z.B.: STGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (4) Der Versuch ist strafbar. Uuups!! Heißt das, dass alle PUAs die solche Videos drehen mit einem Bein im Knast stehen??? P.S.: Schade dass das nicht für unsere Geheimdienste gilt... die haben sich durch die Grundgesetzänderung von Artikel 10 im Jahr 1968 davon befreit...^^