Hallo zusammen, arbeitet hier jemand beim Arbeitsamt oder kennt sich jemand mit den gesetzlichen Regelungen für das ALG 1 aus? Ich möchte zum 31.07. kündigen und am 01.10. ein Studium beginnen. Bin seit 5 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei einer Selbstkündigung habe ich ja ein Sperre von 3 Monaten. Ich würde gerne meinen verbleibenden 9-monatigen ALG 1 Anspruch behalten, falls es mit dem Studium nicht klappen sollte oder ich nachdem Studium nicht direkt einen Job finde. So wie ich das jetzt nach ausgiebigen Google-Reserchen sehe, muss ich vor Beginn des Studiums mindestens einen Tag ALG 1 bezogen haben um den Anspruch zu behalten. Dies ist aber nicht möglich aufgrund der 3-monatigen Sperre. Heißt das jetzt dass ich schon früher kündigen muss, weniger Steuern zahle nur damit ich den Anspruch aufrechterhalten kann? Werde bei Gelegenheit mal nen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren, aber vielleicht sind hier ja auch fachkundige Personen unterwegs. Danke!