LeonX

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  1. so dann geb ich hier die auflösung zu euren rechtlichen gedankenspielen: Von der Polizei werden beide wegen Körperverletzung angezeigt. In den Beschuldigtenvernehmungen gibt jeder seine Version wieder. Die Zeugin ist befangen, ihre Aussage gilt deshalb nicht viel. -> Staatsanwalt stellt die Sache gegen Geldauflage von beiden(!) ein. Zumindest bei Ersttätern.
  2. deine reaktion war auf jeden fall so die beste... wer wirklich kampfsport macht, geht so einer auseinandersetzung auf jeden fall aus dem weg;) oder er hat im training nicht aufgepasst. übrigens wird man selbst wegen zurückhauen angezeigt. wenn nicht genug zeugen da sind, dann bekommen beide ne anzeige wegen wechselseitiger körperverletzung. und die kommt dann mal wirklich nicht gut, selbst wenn sie eingestellt wird.