hacklberry

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Über hacklberry

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  1. Nun ja die 21iger Grenze kommt wohl daher, dass ab 21 das Erwachsenenstrafrecht voll gilt zwischen 18 und 21 gibt es so ne Übergangsphase in der der Richter je nach "geistiger Reife" des Täters zwischen Jugend und Erwachsenstrafrecht wählen kann. Ich bin kein Jurist, aber Schüler Lehrer ist ganz böse, das hat selbst, wenn beide über 18 sind für den Lehrer krasse Konsequenzen. Ganz offensichtlich selbst in Bayern nicht. Vor rund 15 Jahren schwängert ein Lehrer eine Schülerin. Lehrer bleibt noch etliche Jahre bis zur Pension an der Schule. Einige Jahre später hat die junge (ca. 30 Jahre) Lehrerin in den Schulräumen Sex mit nem Schüler. Lehrerin verlässt Schule und ist heute Konrektorin in der Nachbarstadt.