Der Rückzahlungsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser ist unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit wirksam, wenn er bestandskräftig geworden ist. Das heißt, wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist, ist der Verwaltungsakt "gültig" und kann nicht mehr angefochten werden. Also kann ich mich nur den Vorpostern anschließen, unbedingt einen Anwalt suchen und Widerspruch einreichen. Kleiner Tip: Einfach direkt zu einem Anwalt gehen und beraten lassen. Sobald eine Beratung erfolgt ist, muss sich der Anwalt um das Einreichen des Beratungshilfescheins kümmern. ;)
Name: speedy Alter: 22 Wohnort: BAD Aktivität in: BAD, Rastatt, KA, Bonn, Köln, Frankfurt Aktivität/Motivation: bisher 0 PU-Erfahrung/Motivation ist da.. Ansprech Angst: mittel Status: Anfängerin Ziel: mehr über PU lernen, Spaß haben Ansprüche/Bedingungen an Wing: Stil, Spaß am PU Besonderheiten: House, Elektro Meldet euch wenn ihr eine angehende PUC in euer Wissen einweihen möchtet ;)
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