-
Inhalte
116 -
Mitglied seit
-
Letzter Besuch
-
Coins
0
Inhaltstyp
Profile
Forum
Blogs
Downloads
Kalender
Premium Store
Bewerbungen
Alle erstellten Inhalte von Fruchtgummi
-
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,805437,00.html jemand hat ne diplomarbeit über PU geschrieben :D alter..was ist denn bitte aus dieser bewegung geworden..
-
du hast die Diplomarbeit also gelesen?
-
Da hat einer wieder mal nicht kalibriert bevor kino.
Fruchtgummi hat ein Thema erstellt in Anfänger der Verführung
Wieder mal n unkalibrierter typ. omg -
Was Bedeutet Diese Sms? Noch Eine Chance
Fruchtgummi antwortete auf Jens1985's Thema in Anfänger der Verführung
Eine der Grundregeln des Games : Du kannst eine Frau NIEMALS logisch dazu überreden, dich anziehend zu finden. Von daher stimme ich Fastlane 100% zu. -
Mit Alkohol erzeugst du natürlich ne Menge Emotionen, das ist richtig und gut und essentiell für jede Verführung. Andererseits musst du aber leider auch annehmen, dass Frauen auch "sozial konditioniert sind" und wenn du zu sehr "aus der Reihe tanzst", dann eher außerhalb ihre Realität landest, als sie danach abschleppst Der Tipp hier mit Gin habe ich auch ausprobiert und ist ganz gut , dabei bleibst du nüchtern, "fügst" du dich aber dennoch in die Gesellschaft. Und was die Emotionen angeht: Ultimativ musst du es IMMER noch selbst lernen, Frauen zu verführen, dh Emotionen zu erzeugen. Und das ohne Hilfsmittel. Denn schließlich möchtest du ein wahrer Verführer werden, und nicht jemand mit Hilfsmittel :) Warum nicht einfach hallo sagen? Wer nicht mit einem simplen "Hi" open kann, ihm hilft auch letztendlich ein kreativer Opener nichts. Letztendlich wird die Frau deine Persönlichkeit prüfen, und nicht deine Äußere Schale bestehend aus "kreativen" Opener :)
-
Ist das sexuelle Belästigung?
Fruchtgummi antwortete auf BadChris's Thema in Anfänger der Verführung
eine versuchte 240 StGB und eine vollendete 185 StGB -
Pickup gesetzlich Verboten? Was sagt die Psychologie?
Fruchtgummi antwortete auf Caligola's Thema in Kreativraum
habe sowohl meinen prof gefragt, als auch einen rechtsanwalt. prof hat mich rausgeschickt, ohne zu antworten. der rechtsanwalt sagt die ganze zeit: kommt drauf an. sowohl bei der Frage "ist direct game verboten?" als auch "ist fragen nach dem sex fragen verboten?" -
Pickup gesetzlich Verboten? Was sagt die Psychologie?
Fruchtgummi antwortete auf Caligola's Thema in Kreativraum
hab meinen prof gefragt :D das war geil. -
Falls weitere Juristen sich mit PU beschäftigen, ich würde gerne mal ihre Meinungen dazu hören. Ich sehe da vor allem ein Problem mit den letzten Challenges von Demonic Confidence, wo es darum geht, Frauen nach sex zu fragen. Zudem auch zu Pickup allgemein. Es geht vor allem um §119 OwiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) und §118 als Auffangstatbestand. § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, 2. [..] Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt. (4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. sowie § 118 Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. bei §118 gilt es bereits Umarmen fremder Frauen auf der Straße (BayObLGSt. 5, 49; aA Göhler Rdn. 12; Rebmann/Roth/Herrmann Rdn. 7 c), oder betteln Auch öffentliches Betteln in aggressiver Weise, insbesondere mit Körperkontakten oder dem Verstellen des Weges, kann tatbestandsmäßig sein, sofern darin nicht schon nach § 240 Abs. 3 StGB strafbare versuchte Nötigung liegt (VGH Mannheim Justiz 1999, 146; NVwZ 1999, 560). und bei §119 ist es glaub ich recht klar. alles objektive tatbestände, also richtet sich weniger auf die wirkung, sondern, wie ein objektiver dritter es wahrnimmt. Würde gerne mal eure Meinungen dazu hören.
-
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Zum Sachverhalt: Das Schlüsselwort ist "öffentlich". PickUp hat nichts mit der öffentlichen Ordnung oder mit dem öffentlichen Handeln zu tun. Alles was ein PUA sagt / macht passiert entweder unter 4 Augen oder in engem Kreis. Demonic confidence bildet da auch keine Ausnahme . Zu Dir: Was Du hier treibst ist nicht weiteres als juristische Wichtigtuerei. Damit macht man sich keine Freunde, weder online, noch IRL. Am besten gewöhnst Du es Dir ab... lies mal die definition der rechtsprechng über das wort öffentlich, bevor du dich äusserst. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
leute, es ist ok. ich frag morgen meinen prof, der ist experte in diesem gebiet und hat genau über dieses thema. also 118 Owig habilitiert. wird spannend. aber ich tippe auf 95%, dass das nach sex fragen bei §118 scheitert. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
tut mir leid -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
wo hast du denn son scheiß her. reden wir über das gleiche. nämlich nach sex fragen? -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
nee, ein AFC würde sagen, das ist geil. sonst würd wohl keiner how i met your mother gucken. Aber darum geht es gar nicht. dieser ausdruck ist nur da, um zu unterstreichen, dass es nicht auf die empfindung des betroffenen ankommt, sondern auf die objektive sicht. (eigentlich verschwörerisch gesagt genau das, was die richter davon halten) -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ach mir reichts. ich gehe morgen meinen strafrecht professor fragen. und zu fastlane, er hat ja sehr akkurat angemerkt, dass das "fragen" möglicherweise nicht im tatbestand steht, sondern nur das anbieten. könnte aber konkludent sein: Anbieten ist in erster Hinsicht die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen (BayObLGSt. 1981, 79 = JZ 1981, 637; teilw. abw. Rebmann/Roth/Herrmann Rdn. 6; Bohnert Rdn. 5, die Anbieten als Nachweis einer Gelegenheit zu sexuellen Handlungen definieren). -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Hauptrisiken: Geschlechtskarankheiten und Schwangerschaft. billig heißt glaub ich nicht "günstig". sondern der normale denkende bürger. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Es hakt eher an deiner Auslegung, als an der Rechtslage. Du hast auch nicht verstanden, daß Fastlanes Frage von rhetorischer Natuir war. Eine Anmache efüllt noch keinen Strafbestand. Du hast anscheinend gerade angefangen zu studieren, aber vielleicht fragst du mal Fastlane als ausgebildten Volljuristen warum deine These nicht stimmen kann. Nein, flirten oder Pickup ist nicht strafbar. natürlich ist flirten nicht strafbar. es geht um das "nach sex fragen" du musst deine antwort aber dann begründen :) -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
das würde in die kategorie anbieten fallen, denn falls sie zusagt, wäre das schon etwas verbindliches. was du dir dabei gedacht hast (du könntest nen scherz machen wollen, spielt keine Rolle. Da rein objektive Gesichtspunkte eine rolle spielen. Zumindest meine jetziger ansicht nach dem Studieren der Gesetzeskommenrtare :D. und zum recht der meinungsfreiheit aus Art 5 Grundgesetz: siehe einfach Absatz 2: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
hab dir bereits geantwortet :) schon ne halbe stunde her denke ich. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
soweit ich weiß gibt es keine vorschrift darüber, also recht wayne. aber 0 gewähr -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Das Prob bei 119 OwiG ist ja, dass der Grad der belästigung NICHT über subjektive, aber objektiven Maßstäbe erfolgt. Dh. wie der Allgemeinheit denkt, und nicht, wie das Mädchen sich fühlt :D. Muss zugeben, sehr beknackt diese Gesetzgebung. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
was hast du der jungen frau gesagt, und was ist daraus geworden? -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
wenn sie dich anzeigt wegen 185 StGB dann Geldstrafe oder bis zu einem Jahr wenn es über OwiG 119 läuft dann Geldbuße bis 1000 €, wenn die polizei n problem mit dir hat ansonst kommt es vll über 118 OwiG kommt auf das gleiche hinaus oder gar nix. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen? Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch. Was keine Antwort auf meine Frage ist. Wenn es niemanden gibt, der sich in irgendeiner Weise über dein Verhalten beklagt (besseres Wort, wenn man sehr genau sein will), woher soll dann die Anzeige, geschweige denn die Strafe kommen? Niemand redet hier über die Strafe.