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[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen? Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Nene. es ist keine Straftat. Verbrechen musst du anzeigen, nicht Vergehen, erst Recht keine Ordnungswidrigkeit. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit, nicht mehr. Und - diese Normen ist auslegungsbedürftig; die Zitate, die ich hervorgebrachte habe, stammen von Rechtswissenschaftlern und Gerichtsurteile, es gibt nicht meine eigene Meinung wieder. Du hast wahrscheinlich die Auslegung des Begriffs "Gelegenheit sexueller Handlungen" falsch aufgefasst. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Agression kommt aus der Angst. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. Und warum biste dann noch nicht längst im Knast wo du deiner Meinung nach hin gehörst oder schreibst du grad ausm Knast mit deinem I-Pad? Mein Freund, es geht bei dieser sachlichen Diskussion weder um Selbstbehauptung noch Schuldzuspruch. Es geht einfach um eine juristische Diskussion zur Strafbarkeit eines gewissen Verhaltens. Darum habe ich auch im Thread angegeben, dass juristen sich dazu äußern sollen. Wenn du dich länger mit PU beschäftigt haben solltest, würdest du manchmal das bedürfnis haben, mit sich selbst im reinen zu sein. Natürlich kannst du über Proxy oder sonst irgendnem Quatsch dir Kinderpornos reinziehen, und dich darüber freuen, dass du nicht erwischt wirst, hurra. Aber du wirst merken können, das ist keine solide Grundlage für dein Innergame. Meine Güte, was sich hier für kleinkarierte Fürze rumtreiben..... Dann hör halt auf mit Pickup wenn du Angst hast oder frag halt deinen Anwalt oder mach ihn noch besser zu deinem Wing daß er dich rechtzeitig zurückpfeift falls ein verbotenes Wort über deine Lippen kommt aber nerv uns hier net!!! @Mod: Verwarn mich meinetwegen aber mach endlich diesen grausamen Thread zu! Niemand zwingt dich zum Hinschauen. Ich suche bloß nach sachliche Lösungen, Auslegungsmöglichkeiten dieser Vorschriften, um PU als ganzes zu retten. Jurakenner sollen sich daher mal melden :) -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. lol. :D wie ham denn die mädels so reagiert? kannst du uns mal ein bischen was erzählen? naja, es kommt bei PU immer auf die Körpersprache an. bist du sehr positiv und einfach ein happy typ, ist niemand auf dich sauer. wirkst du creepy, dann würde ich dir empfehlen, es NIEMALS zu tun. es kann nur ärger geben. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. Und warum biste dann noch nicht längst im Knast wo du deiner Meinung nach hin gehörst oder schreibst du grad ausm Knast mit deinem I-Pad? Mein Freund, es geht bei dieser sachlichen Diskussion weder um Selbstbehauptung noch Schuldzuspruch. Es geht einfach um eine juristische Diskussion zur Strafbarkeit eines gewissen Verhaltens. Darum habe ich auch im Thread angegeben, dass juristen sich dazu äußern sollen. Wenn du dich länger mit PU beschäftigt haben solltest, würdest du manchmal das bedürfnis haben, mit sich selbst im reinen zu sein. Natürlich kannst du über Proxy oder sonst irgendnem Quatsch dir Kinderpornos reinziehen, und dich darüber freuen, dass du nicht erwischt wirst, hurra. Aber du wirst merken können, das ist keine solide Grundlage für dein Innergame. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
doch, es ist ja per definition öffentlich. es kommt nach per definition nicht darauf an, ob ein dritter es wahrnimmt, sondern nach den örtlichen verhältnissen an der stelle sein könnte. dh. man sanktioniert die tat an sich wegen des "abstrakten gefährdungspotentials". dh, man argumentiert in den gerichten so: wenn du A approachst, selbst wenn niemand sich in der nähe befindet, könnte "öffentlich" trotzdem einschlägig sein, da nach den örtlichen verhätnissen (straße) es nicht ausgeschlossen ist, dass ein dritter sich genau 30cm sich von dir stehend befindet, und es mitkriegt. So beknackt wird das halt von der Rechtsprechung gesehen, da kann ich nix für. und was das StGB angeht, wir bewegen uns ja im Ordnungswidrigkeitsbereich, also unterhalb des Unrechts von StGB. Da in StGB wird ja mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe sanktioniert, darum ist das schlimmer als OwiG. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
nene. Art 5 GG II "diese Rechte finden ihre schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" StGB = Allgemeines Gesetz. Dh. Die Meinungsfreiheit kann dadurch beschränkt werden. -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
Welches Tatbestandsmerkmal sollte Deiner Meinung nach damit erfüllt sein? bei §119 Absatz 1. Nr1 könnte erfüllt sein: 1. Sexuelle Handlung Sexuelle Handlungen sind menschliche Handlungen, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis als geschlechtsbezogen erscheinen (BGH NStZ 1983, 167). Der Gesamtvorgang muss objektiv eine Beziehung zum Geschlechtlichen haben (BGH 22. 1. 1980, MDR 1980, 454 [Ho]; NStZ 1985, 24). Die Motive des Täters sind rechtlich ohne Bedeutung (BGH NStZ 1983, 167). Es ist unerheblich, ob die Handlung der eigenen oder fremden geschlechtlichen Erregung dienen soll (BGHSt. 29, 336 = NJW 1981, 134). Allein das äußere Erscheinungsbild entscheidet. indem ich sage: möchtest du sex. evident. 2. Gelegenheit zur Sexuellen Handlung Gelegenheit zu sexuellen Handlungen bietet derjenige an, der dem Adressaten eine Möglichkeit zu irgendeiner Form sexueller Betätigung eröffnet (Bohnert RdNr. 5). Die Vermittlung eines Partners wird nicht vorausgesetzt (Erbs/Kohlhaas/Senge RdNr. 8). Nach dem Wortlaut und dem Zweck der Vorschrift werden aber auch solche Angebote vom Tatbestand erfasst, die nicht unmittelbar auf die sexuelle Handlung selbst, sondern auf die Herbeiführung fördernder Verhältnisse gerichtet sind. Deshalb fällt auch das Angebot eines Stundenhotels unter die Vorschrift (Rotberg RdNr. 5; Erbs/Kohlhaas/Senge RdNr. 8; Rebmann/Roth/Herrmann RdNr. 6). Voraussetzung für deren Anwendbarkeit ist aber stets, dass der Adressat in die sexuelle Betätigung miteinbezogen wird. s.o. 3. öffentlich Öffentlich ist die Werbung oder Bekanntgabe dann, wenn sie für eine unbestimmte Zahl von Personen, die nicht zur Stelle zu sein braucht, aber nach den örtlichen Verhältnissen im Augenblick der Tat zur Stelle sein könnte (BGHSt. 10, 194 = NJW 1957, 880; 12, 42 = NJW 1958, 1788; RGSt. 73, 90; OLG Dresden JW 1934, 501; OLG Königsberg HRR 1939 Nr. 356 Fall 1), oder für einen bestimmten Personenkreis wahrnehmbar wäre. Es geschieht an öfftlichen plätzen. auch wenn niemand in der umgebung ist, darauf kommt es nicht an. 4. Belästigend Geeignet, andere zu belästigen, ist die Handlung dann, wenn durch sie andere in ihrem körperlichen oder seelischen Wohlbefinden nicht nur geringfügig beeinträchtigt werden können (BayObLG NJW 1979, 2162; OLG Königsberg HRR 1939 Nr. 356 Fall 2; Göhler RdNr. 10; Erbs/Kohlhaas/Senge RdNr. 16; Rebmann/Roth/Herrmann RdNr. 8a). Allein das öffentliche Anbieten zu sexuellen Handlungen, also auch der sogenannte „Straßenstrich“ ist noch nicht zur Belästigung anderer geeignet. Es müssen vielmehr Verhaltensweisen oder Umstände hinzutreten, welche die Werbung bzw. Bekanntgabe als auffällig oder als anreißerisch erscheinen lassen (BGHSt. 11, 280 = NJW 1958, 837; OLG Frankfurt NJW 1967, 2021; OLG Hamm NJW 1968, 1976). Nicht erforderlich ist es, dass es tatsächlich zu einer Belästigung gekommen ist. Die (Gefährdungs-)Vorschrift stellt nicht auf einen solchen Erfolg ab, sondern nur auf den belästigenden Charakter der Tathandlung (BayObLGSt. 1928, 64, 65; OLG Dresden JW 1934, 501; OLG Frankfurt NJW 1967, 2021; OLG Köln NJW 1953, 1076). Der mangelnde Nachweis einer eingetretenen Belästigung besagt also noch nicht, dass das Verhalten zur Belästigung auch nicht geeignet gewesen sei (OLG Köln NJW 1953, 1076). Es kommt auch nicht darauf an, ob die Tat von einigen, mehreren oder gar von allen Anwesenden mehr als Belustigung denn als Belästigung aufgefasst worden ist. Entscheidend ist nämlich das Werturteil, das die Gesamtheit des an der Verkehrssitte interessierten Publikums über den Vorgang fällt (BayObLG JZ 1977, 277). alles objektive wertungsmaßstäbe: Besondere Umstände, aus denen sich die Eignung zur Belästigung ergeben kann, sind zB das Angebot einer Dirne an einen Mann, der weder durch Wort noch sonst Anlass zu der Annahme gegeben hat, er wünsche eine solche Ansprache oder werde an ihr wenigstens keinen Anstoß nehmen (BayObLGSt. 1928, 64, 65), sowie eine besonders auffällige Kleidung; sie können sich auch daraus ergeben, dass die Dirne ihr Angebot durch Anlächeln oder Anstarren ihr begegnender Männer, durch die Art ihres Ganges, durch sexuell zu deutende Gesten oder in ähnlicher Weise hervorhebt (BGHSt. 11, 280 = NJW 1958, 837; OLG Hamm NJW 1968, 1976) oder beim „Autostrich“ in kurzen Abständen dem Kraftfahrzeugverkehr zuwinkt und an daraufhin haltende Kraftfahrer herantritt (OLG Köln VRS 38, 443). Dagegen wird die Eignung zur Belästigung idR zu verneinen sein, wenn ein Mann zu später Stunde in einer ausgesprochenen Dirnenstraße auf Prostituierte oder auf ein Dirnenwohnheim hingewiesen wird (BTDrucks. VI/3521 S. 62), oder wenn sich die Dirne an solchen Orten in auffälligerer Weise anbietet als in Gegenden, wo damit nicht zu rechnen ist (Göhler RdNr. 10; Erbs/Kohlhaas/Senge RdNr. 17; Rebmann/Roth/Herrmann RdNr. 8a). Wer ein Angebot der Dirne erwartet und deshalb mit ihr Verbindung aufnimmt, wird durch das erfolgte Angebot nicht belästigt (OLG Frankfurt NJW 1967, 2021). Grob anstößiges Verhalten (vgl. RdNr. 15) ist immer zur Belästigung geeignet (Göhler RdNr. 10; Erbs/Kohlhaas/Senge RdNr. 17); denn ein solches Verhalten ist qualitativ stärker als eine Belästigung (BTDrucks. VI/3521 S. 62 ff.). zitiert aus dem karlsruher kommentar zu OwiG -
[jura] Pickup gesetzlich Verboten
Fruchtgummi antwortete auf Fruchtgummi's Thema in Strategien & Techniken
das ist strafrecht, nicht zivilrecht. -
Das wollte ich mir gerade zulegen, scheint günstig zu sein. was meint ihr dazu? http://cgi.ebay.de/Abercrombie-Fitch-T-Shi...rts_Polo_Hemden
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-platzhalter für geflame später-
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René for President.. *hust* Lairleiter?
Fruchtgummi antwortete auf kib's Thema in Düsseldorf - Archiv
Ich bin für Numa, sein game unumstritten am besten in der Region. Der beste PUA den ich kenne. und glaub mir, ich kenne eine Menge. Dagegen ist dieser Handschlag auf dem Kopf opener einfach nur creepy gruß -
schließen sich kategorisch aus. Um etwas konstruktives beizutragen : Ließ dich zum Theme Online Game ein. einlesen, nicht einleßen. ich lese, du liest und threadstarter: du bist einfach nur schlecht.
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Ich will mich nicht einmischen, aber dieser Vorwurf entbehrt sich jeglicher Grundlage. In ihrer Aussage spiegelt sich meines Erachtens ihrer nicht vorhandenen Bildung und Viva-Affinität wieder. Man ist trotzdem kein Rassist, weil man jemanden mit wenig Bildung und Niveau nicht wie eine HB10 anpreist. Ein Tisch ist trotzdem kein Auto, wenn du ihm vier Räder anbringst. Ich kann natürlich verstehen, dass jeder seinen eigenen Maßstab darüber hat, wie er Schönheit beurteilt. Aber hat unserer Welt diese Frage des Schönen wirklich gar nichts zu sagen? Ich glaube, die Antwort auf diese Frage ist schon in Kants "Kritik der Urteilskraft" gegeben worden. In diesem Werk hat Kant dem Problem lange und scharfsinnige Überlegungen gewidmet: Die Urteile über das Schöne sind überaus seltsamer Natur. Wenn jemand sagt: "diese Speise schmeckt angemehm", so ist er sich bewusst, dass dieser Satz kein allgemeingültiges, sondern ein privattes Urteil ist. Wenn er dagegen erklärt: Dies Gemälde ist schön, so ist er überzeugt, ein allgemeingültiges Urteil abgegeben zu haben. So oft der Mensch etwas als schön oder HB10 bezeichnet, so mutet er anderen dasselbe Wohlgefallen zu. Es ist daher ganz falsch, in ästhetischen Fragen zu sagen: jeder hat seinen eigenen Geschmack. Denn dies würde so viel heissen, als gäbe es gar keinen Geschmack, das heisst es gäbe kein ästhetisches Urteil, das auf jedermanns Beistimmung rechtmäßigen Anspruch machen könnte. Aus diesem Grund ist es töricht, eine Viva-pubertierende schminketussi als HB10 zu bezeichnen, denn so betrügst du nicht nur dich selbst, sondern viel mehr beleidigst du die komplette Pickup Community und die Menschheit.
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Wie maximiere ich die Anzahl der Lays?
Fruchtgummi antwortete auf DXY's Thema in Anfänger der Verführung
Menschen sind keine Homo Ökonomikus und vollends rational. Mein liebster Ökonom -
ein kollege von mir meint ständig, dass man mit hbs 6> redet oder ´wenn man ne 6 layt, so wird man viel schlechtere chancen haben bei den hochwertigen HBs in der umgebung, weil angeblich der "value" von diesem Menschen reduziert wird und für die HB 8 oder 9 nicht mehr interessant wird. indirekt klingt das schon ein bisschen nach einem limiting belief. immer, wenn ich dann mit normalen hbs versuche zu kommunizieren, oder versuche sie zu gamen, muss ich dann fürchten, dass es bei hb 9 oder 8 im umfeld nicht mehr geht? ist ein ruf eines mannes, der einem vorrauseilt, der alle/viele flachlegt, eigentlich positiv fürs gamen, oder eher kontraproduktiv?
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er geht letztlich davon aus, dass es im grunde keine diskrete situration überhaupt herstellen kann. angenommen, der soziale "wert" von mir ist höher als das mädchen, mit dem ich geschlafen habe. das führt doch öfters dazu, dass sie ihrer besten freundin davon erzählt etc, so beginnt die kettenreaktion. und dass mädchen ebenfalls wissen, wer beliebt ist, wer gefragt ist, wer hübscher als wen ist, ist denke ich auch kein geheimnis.
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ganz ehrlich, aus welchem grund soll ich denn streetgamen?
Fruchtgummi hat ein Thema erstellt in Anfänger der Verführung
ich versuche gerade einem kollegen, von streetgame zu überzeugen. er fragt mich: was genau bringt das dich weiter. das macht mich völlig baff. also was genau hat man noch davon, außer, dass man nummern kriegt? -
Urlaubs Lay versaut??? oder war sie schuld?
Fruchtgummi antwortete auf DontKnowWhoIam's Thema in Anfänger der Verführung
Attraction is not a choice..ich schätze mal, es fehlt an Rapport. -
Pick Up-Freunde miteinbeziehen?eure Erfahrungen
Fruchtgummi antwortete auf Soßenpulverball's Thema in Anfänger der Verführung
Wenn dein Freund nicht zu konservativ eingestellt ist, oder sonst an irgendwelche merkwürdigen Moral-Grundsätzen festhält- Dann erzähl ihm davon. Ein Wing ist grundsätzlich sehr nützlich für das Game. Aber ich persönlich habe ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass einige Freunde von mir, denen ich von PU erzählt habe, es recht "verachtet haben" und die Pickupper für psychos gehalten haben. Du musst also schauen, mit wem du so umgeben bist. -
Der funktioniert! :) heute gefieldtested. Zum Thread: Der Opener ist vollkommen egal. Nicht nur theoretisch, sondern in Wirklichkeit kannst du tatsächlich mit dem Satz: Ich mag Apfel openen. (gefieldtested). Wichtiger ist die Körperhaltung und die Einstellung, dass die Welt um dich herum scheissegal ist. Leichter gesagt als getan: Mache täglich 20sets, in einem Monat hast dus dann raus. Fruchtgummi
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in bochum sargen täglich so viele. das wirst du mir gar nicht glauben :D ich bin auch so min 1 mal inner woche in bochum sargen. ist recht angenehm die stadt
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trotz positivem Feedback sehe ich FB nur selten
Fruchtgummi antwortete auf kecks's Thema in Anfänger der Verführung
Kannst du dir die Frage nicht selbst beantworten? Das ist fast schon ein rein mathematisches Problem.