TTB

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  1. hi das passt jetzt vielleicht nicht so zum thema verführung und so, ABER wie sieht es rechtlich gesehen aus, WENN: sagen wir ich setze einen anker bei mir, welches mir ein rauschgefühl gibt (sprich ich bin nicht mehr zurechnungsfähig) allgeimeine fragestellung: wie sind die rechtlichen folgen (am besten § nennen), wenn ich in dem zustand widerrechtlich handel? weil: ich ja kein alkohol im blut habe bzw. rückstände anderer rauschmittel hoffe es beschwet sich niemand wegen meiner frage (ist nur interessenhalber) schon mal danke an alle produktiven antworten und lg ttb