Nordlicht

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Alle erstellten Inhalte von Nordlicht

  1. Die Vermutung ist vermutlich richtig ;) Du konntest nicht mit ihnen und sie konnten nicht mit dir. Das ist manchmal einfach so. Sie konnten dich nicht leiden und haben auf "Anna" eingewirkt. Dagegen kannst du herzlich wenig tun, weil du 200km weit weg wohnst und die anderen beiden vermutlich in Salzburg wohnen und unmitelbar auf "Anna" einwirkken können. Pferde satteln, weiter reiten. Vernünftige Antworten wirst du aus "Anna" eh nicht mehr rausbekommen.
  2. Das Mädel liest hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit. Auch deshalb ist sein Beitrag überflüssig. Ansonsten stimme ich dir zu. Das Mädchen ist jung und unerfahren. Da ist es ganz normal, sich Zeit zu lassen.
  3. Ach, es wäre schon ein Fortschritt, wenn du die Zeilen lesen könntest. Dann hättest du dir dein Posting nämlich gespart. Es wurde hier kein Werturteil darüber getroffen, wann man Sex haben sollte. Deine "ironische" Bemerkung zu "Schlampen" ist daher hier fehl am Platz. Es ist völlig in Ordnung, wenn auch eine 17jährige bei einem frühen Date Sex hat. Das Mädel in diesem Fall will es wie viele ihrer unerfahrenen Altersgenossen aber eher langsam angehen lassen. Und auch das ist in Ordnung. Dein Beitrag hat mit der Diskussion also herzlich wenig zu tun und zeigt, dass dein Posting vor allem eine Kurzschlussreaktion auf etwas war, was du vermutet hast, hier aber gar nicht steht. Den Thread auch wirklich zu lesen, hilft manchmal. Über deine verzweifelten Profilierungsversuche sehe ich mal großzügig hinweg. Man tritt niemanden, der schon am Boden liegt.
  4. Das ist schön für dich, ist für diesen Thread aber irrelevant.
  5. Ist doch alles bestens. Noch 1-3 Treffen und du hast sie ;)
  6. Nordlicht

    EX war untreu

    Der TE war 3 Jahre mit seiner Freundin zusammen und sie sind jetzt 4 Monate getrennt. Er ist heute 22, war bei Beziehungsbeginn also 18/19. Sie war wahrscheinlich 16-18. Außerhalb des Pickupforums in der Welt, die sich "Realität" nennt, ist es absolut üblich, dass in diesen Lebensjahre der erste Sex einer Beziehung (insbesondere wenn es auch der erste Sex des Lebens ist) erst nach längerem Kennenlernen erfolgt. So oder so iist es keine Rechtfertigung für Fremdgehen.
  7. Anrufen, verabreden, verführen. Keine needy SMS, keine 4 Stunden quatschen ohne Eskalation und der Freund spielt keine Rolle. Du verführst sie wie jede andere Frau auch.
  8. Aus den zur Verfügung stehenden Informationen lässt sich demnach keine Vergewaltigung ableiten.
  9. Ich finde die Reaktion echt lächerlich. Das Mädel hat schließlich auch noch ein eigenes Leben und wenn die Eltern kommen, dann hat sie eben mal weniger Zeit für jemanden, den sie kaum kennt! Dennoch war sie von dir so angetan und wollte wenigstens etwas Zeit mit dir verbringen, obwohl sie die eigentlich nicht hatte. Und zum Dank bekommt sie von dir voll eins auf die Fresse. Da kommt Freude auf! Wenn du beleidigt rumzickst, ist es kein Wunder, dass sie das Interesse verliert. Wer will schon mit jemanden Zeit verbringen, der schon zu Beginn gleich am Rad dreht, wenn nicht alles nach seiner Nase geht. Dass du in ihrer Äußerung gleich einen Versuch siehst, dich zu dominieren, deutet daraufhin, dass du PU zu sehr dein Gehirn gefickt hat und du unter Frameverlustphobie leidest. Selbstsicherheit zeigt das mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil, du bist so unsicher, dass du glaubst, dein Frame sofort zu verlieren, wenn du dich bei diesem Date nach ihrer Zeit richtest. Wer wirklich selbstsicher ist, verträgt das aber locker! Du bist nicht "zu dominant" oder "zu direkt", du bist zu sehr wie ein kleines Kind, das seinen Lutscher nicht bekommt. Werd erwachsen! ---- Das war jetzt nicht besonders freundlich, aber das musste mal sein ;) Edit: Ach verdammt, das kommt davon, wenn man beim Schreiben unterbrochen wird. Jetzt hat schon jemand das Wesentliche gesagt.
  10. Oh ja. Genau wegen solche LBs macht so unheimlich viel Spass in high energy state aber schlecht gekleidet mit geilen HBs zu tanzen, während die gut aussehende, coole Typen sich überlegen, ob der "hey, wir brauchen eine weibliche Meinung" opener mit oder ohne Pornobrille auf der Nase besser hinhaut. Ein Limiting Belief ist ein (falscher) Glaubenssatz, der jemanden von einer Handlung abhält. Was du zitierst, enthält keinen Limiting Belief. Canned Material zu benutzen, entspricht auch nicht den Aussagen im Ausgangstext. Es hilft wirklich manchmal, den Beitrag sorgfältig zu lesen und das Gelesene zu reflektieren, bevor man voreilige Postings schreibt.
  11. Ich glaube, er hat es verstanden ;)
  12. Es ist eigentlich ganz einfach: Um ein Tor zu schießen, muss man aufs Tor schießen. Die besten Chancen nützen nichts, wenn man dann nicht einfach mal ordentlich draufhält. Du vergibst die Chancen nicht, weil du schlecht schießt, sondern weil du gar nicht schießt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass du Angst vor dem Fehlschlag hast. Daran musst du arbeiten. Das ist nicht so leicht wie eine Verbesserung der Körpersprache o.ä., aber machbar. Vergegenwärtige dir immer, dass du nichts zu verlieren hast. Hat sich irgendwas an deinem Leben geändert, wenn du einen Korb bekommst? Nein. Also warum dann Angst haben?
  13. Ich habe auch gedacht, dass das mal wieder ein "Fail"-Artikel wird. Stattdessen sammeln die Jungs reihenweise Telefonnummern und den Damen gefällt es. Passt dem SPON-Autor wohl nicht ganz in den Kram.
  14. Ähm, sie will sich spätestens Dienstag melden. Heute ist Montag. Wo ist das Problem? Vielleicht weiß sie einfach noch nicht, ob sie Mittwoch kann und will erst bescheid sagen, wenn sie ganz sicher ist, dass es klappt!? Wenn du nach ein wenig Küssen schon solche Probleme schiebst, kann das ja heiter werden, wenn die Dame mal ernsthaft K&W macht.
  15. Es ist keine konkrete Situation. Es geht dem TE grundsätzlich um diese Frage, die sich auf einen vieldiskutierten Thread hier bezieht.
  16. Klar. Eine Versuchung kann prinzipiell überall entstehen. Ein Urlaub ist aber noch mal etwas anderes. Man ist lange an einem neuen Ort ohne soziale Kontrolle, lernt viele neue Leute kennen, es herrschen Leichtigkeit und Freiheit. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei eine Versuchung entsteht, ist wesentlich größer als bei einem Einkaufsbummel vor Ort. Bei einem langen Urlaub kommen dann noch eine Entwöhnung vom Partner hinzu und ein über längere Zeit unbefriedigtes Verlangen nach Sex. Die Wahrscheinlichkeit dann in Versuchung zu geraten, ist noch mal wesentlich höher. Wenn meine Freundin kurz um die Ecke zum ALDI geht, mache ich mir keine Sorgen, obwohl dort theoretisch der super Pickup-Guru warten und sie verführen könnte. Es ist aber unwahrscheinlich. Wenn meine Freundin aber 4 Wochen mit ihrer nymphomatischen Freundin zum Swinger-Party-Urlaub fährt, kann es natürlich sein, dass sie nur gucken will, aber ich mache mir dann eher Sorgen. Die Versuchung ist einfach viel größer und die Bindung zum Partner lässt mit der Zeit der Trennung nach. Es ist absurd und ungesund, sich nie Sorgen zu machen. Manchmal sind Sorgen aber berechtigt. Es hängt von den Wahrscheinlichkeiten ab.
  17. Meine Güte bist du ein Drama-King. Ich habe ja Verständnis dafür, weil ich früher genauso war, aber mit dieser Erfahrung sage ich dir: Lass sie einfach los! Keine Diskussionen mehr, kein dramatischer Abgang an High-Noon, keine Rache. Lass sie gehen und beginne dein neues Leben!
  18. Sie wollte sichergehen, dass sie mit dir einfach unverbindlich vögeln kann, ohne dass du daraus irgendwelche falschen Schlüsse ziehst. Mit deinem "Liebesgeständnis" hast du nachhaltig den Eindruck erweckt, dass sie das mit dir nicht kann. Sie Sache ist auf absehbare Zeit durch. Such dir andere Frauen!
  19. Also erst sagst du: "In öffentlichen Einrichtung ist eine Regelung ok" und zwar mit der Begründung: Rauch ist gefährlich. Jetzt ist er aber auf einmal im privatwirtschaftlichem Raum nicht mehr schädlich? Also im Büro ist Rauch ungesund, in der Kneipe aber nicht? Nein, nur in der Privatwirtschaft gibt es bereits eine sehr gute Regelung für Interessenskonflikte. "Öffentliche Einrichtungen" sind kollektive Güter. Hier liegt ein Konflikt zwischen dem Interessen der Raucher und der Gesundheit der Nichtraucher vor. Alle Konfliktparteien sind quasi Eigentümer und beide haben das Verfügungsrecht. Da beide Gruppen dieses Verfügungsrecht für ihre Interessen nutzen wollen, diese Interessen sich aber ausschließen, muss eine Regelung gefunden werden. Da finde ich es vernünftig, das Interesse an Gesundheit vorzuziehen. Bei privaten Einrichtungen ist das anders. Der Konflikt besteht hier zwischen Wirt und nichtrauchendem (Möchtegern-)Gast. Der Wirt möchte das Rauchen erlauben und der Nichtraucher möchte sich gern in einer rauchfreien Umgebung aufhalten. Der Wirt ist Eigentümer oder Besitzer und hat damit das Verfügungsrecht über die Kneipe. Der Nichtraucher hat es nicht. Für diesen Konflikt gibt es also bereits eine Lösung. Derjenige mit dem Verfügungsrecht entscheidet. Eine gesetzliche Regelung ist also zunächst nicht notwendig. Nun kann man argumentieren, dass es besondere Situationen gibt, die eine gesetzliche Regelungen über das Hausrecht/Eigentumsrecht hinaus notwendig machen. Einen Grund, warum das hier der Fall sein sollte, gibt es aber nicht. Ich habe bereits gezeigt, dass jedes Ziel auch mit einfacheren Mitteln erreicht werden kann. Ein Verbot ist daher unverhältnismäßig und abzulehnen. In Gesetzen stehen allerlei Fiktionen. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Ich spreche bei Rauchern bewusst von geschlossenen Räumen wie Kneipen. Außerdem dürften die meisten Leute eine TBC-Erkankung nicht erkennen und zuordnen können. Dein Vergleich ist also absurd. Ich bemühe mich, die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu halten. Ich würde dich bitten, es genauso zu halten. Dein letztes Posting ist dafür kein Vorbild.
  20. Warum muss es diese Regelungen geben? Das ist doch gerade die Krux. Eine Begründung ist die Gefährdung. Die liegt nicht vor. Es handelt es sich vielmehr um eine Sebstgefährung. "Mitarbeiterschutz" ist auch keine Begründung, weil diese Mitarbeiter nicht schutzbedürftig sind. Jeder weiß, dass der Rauch schädlich ist und kann solche Jobs einfach ausschlagen. Auswirkungen auf den Bezug von Sozialleistungen sind ggf. in dem jeweiligen Bereich zu regeln, also beim Bezugsrecht und bei den Zumutbarkeitsregeln. Da das Ziel auf einfachere Weise verwirklicht werden kann, wäre ein absolutes Rauchverbot unverhältnismäßig. Was bleibt da denn noch? Achja, die "Volksgesundheit". Eine "Volksgesundheit" ist eine Fiktion. Ein Volk besteht aus vielen Menschen, die alle ihre eigene Gesundheit haben. Eine "Kollektivgesundheit" gibt es nicht. Meine Gesundheit ist aber in erster Linie meine Sache. Wer seine Gesundheit durch Rauchen gefährden will, soll das tun dürfen. Ich bin ja wirklich aufgeschlossen für Argumente für ein Rauchverbot, weil ich davon auch profitiere. Aber wie man es dreht und wendet, es lässt sich nicht prinzipiell begründen. Ich persönlich will so wenig wie nötig in meiner Freiheit eingeschränkt und vom Staat bevormundet werden. Deshalb kann ich nicht unnötige Verbote und Bevormundungen gegenüber anderen befüworten. Da ein Rauchverbot unnötig ist, lehne ich es ab, obwohl ich sehr davon profitiere.
  21. Nein, den Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Die Notwendigkeit einer Regelung muss aber begründet werden und ein wesentliches Argument der Verbieter ist eben diese Gefährdung seitens der Raucher in Raucherkneipen. Und die liegt nicht vor, es handelt sich vielmehr um eine Selbstgefährdung. Damit wird eines der Hauptargumente für das Verbot hinfällig. Das Verbot kann so nicht begründet werden. Der Arbeitsvertrag wird natürlich nicht hinfällig. Der gilt weiter. Und falls dort festgehalten wird, dass es sich um einen Job in einer Nichtraucherkneipe handelt, bedarf es einer Änderungskündigung seitens des Wirtes. Macht der Vertrag keine Angaben darüber, bedarf es eine Kündigung des Arbeitnehmers. Wenn ihm die neuen Bedingungen nicht gefallen, dann arbeitet er da eben nicht weiter. Dass er dabei ggf. den Anspruch auf Sozialleistungen verwirkt, finde ich auch problematisch. Aber auch hier ist eher an der Wurzel anzusetzen. Ein generelles Rauchverbot in Kneipen ist wieder unverhältnismäßig.
  22. Gerade das ist aber wichtig. Sind wir uns einig, dass man sich selbst gefährdet, wenn man unmittelbar vor ein fahrendes Auto rennt? Und sind wir uns einig, dass man sich selbst gefährdet, wenn man willentlich eine Raucherkneipen betritt? Wenn nein, warum nicht?
  23. Danke. Leider hast du meinen super Vergleich nicht richtig verstanden. Ich sprach nicht davon, dass jemand lediglich die Straße überqueren will, sondern dass er vor ein Auto läuft. Ich weiß ja nicht, wie das in deiner Region heißt. Aber hier heißt es üblicherweise, dass man die Straße überquert, obwohl ein Auto bereits recht unmittelbar vor einem ist. Wenn ein Auto zwei Meter entfernt ist und direkt davor rennst, hast du dich selbst gefährdet. Genauso gefährdest du dich selbst, wenn du eine Raucherkneipe betrittst.
  24. Wenn die Mehrheit Nichtraucherkneipen wünscht, wird es sie geben. Wenn es sie nicht gibt, solltest du dringend eine aufmachen. Es ist dann offensichtlich eine riesige Marktlücke vorhanden. Auch das Argument ist hinfällig. Wenn vielen Nichtrauchern so sehr an ihrer Gesundheit gelegen ist, werden sie Nichtraucherkneipen Raucherkneipen vorziehen. Es wird für Wirte also attraktiv, das Rauchen zu verbieten, um diese Mehrheit der Gäste anzulocken. - Zum Mitarbeiterschutz ist bereits alles gesagt. Mitarbeiter können sich sehr leicht selbst schützen, indem sie solche Jobs meiden. Das Verbot ist also unnötig. -- Eine "Volksgesundheit" gibt es nicht. Das ist ewiggestriges, völkisches Denken. - Den Dammbruch wird es nicht geben, wenn wirklich die Mehrheit unbedingt Nichtraucherkneipen will. Wenn es ihn doch gibt, dann meinen sie es mit ihrer Gesundheit offenbar nicht so gut, wie sie behaupten.
  25. Wozu sollte ich das tun? Rauchen ist schädlich. Niemand bestreitet das. Das kannst du ja auch, indem du solche Lokalitäten aufsuchst, in denen das Rauchen vom Wirt verboten wird. Das ist prinzipiell richtig. Raucher in Raucherkneipen beeinträchtigen dich aber nicht. Du beeinträchtigst dich selbst, wenn du solche Räume aufsuchst. Der aktive Akt kommt von dir. Du kannst dich völlig zu Recht beklagen, wenn Raucher in öffentlichen Einrichtungen wie dem Finanzamt oder privaten Einrichtungen mit Rauchverbot seitens des Eigentümers rauchen. Dann hast du dich nicht willentlich dem Rauch ausgesetzt und die Raucher haben das Entscheidungsrecht des Eigentümers missachtet. Bei Raucherkneipen ist das aber anders. Sich über Rauch in Raucherkneipen zu beschweren, ist so, als würde man vor ein Auto laufen und sich beklagen, angefahren worden zu sein. Es gibt keinen Grund, warum es nicht auch Kneipen für Raucher geben sollte. Man kann ihnen doch ganz einfach fernbleiben. Verständnis und Rücksicht sind intrinsische Motive. Sie kann man nicht erzwingen.