Geschmunzelt

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  1. Ich weiß nicht, wie der Fall zu beurteilen ist. Ich kenne nämlich davon nur das, was in den Medien berichtet worden ist. Und nachdem ich mittlerweile drei- oder viermal Fälle mit Medienberichterstattung hatte (u. a. Spiegel und WAZ-Gruppe), weiß ich auch, wie stark die Medien vereinfachen. Deshalb schrieb ich ja oben: Und ich weiß deshalb auch nicht, ob und was ein Skandal an einer Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs im Fall Gina Lisa wäre.
  2. Sei mir nicht böse, aber das war auch nicht meine Absicht. Ich halte das PUF - wie schon geschrieben - für einen ungeeigneten Ort, um eine solche Diskussion zu führen. Wie übrigens der vorliegende Thread auch gleich bestätigt. Wer sich zu den Hintergründen eine etwas differenzierte Meinung bilden will, kann beispielsweise im Gesetzentwurf mit Begründung nachlesen. Dort findet sich auch eine ausführliche Erläuterung der wahrgenommenen juristischen Defizite. Noch weniger sinnvoll ist nach meiner Erfahrung, Einzelfälle im Internet zu diskutieren, ohne den Sachverhalt vernünftig zu kennen. Insoweit sage ich nur noch, dass Laien häufig (und völlig mit Recht!) die prozessuale Dimension unterschätzen: In einem Strafverfahren wäre ja die allererste Frage, ob ein Gericht denn rechtlich zulässigerweise den Sachverhalt einem Urteil zugrunde legen könnte, den River Song geschildert hat. Oder irgendeine andere belästigte Person, um es mal vom Geschlecht zu lösen. Das ist natürlich ein kaum zu beseitigendes Problem vieler Straftaten, insbesondere auch der Sexualdelikte. Deshalb kann man auch sicher darüber streiten, ob es durch die jetzt beschlossene Reform besser wird, was auch immer "besser" in dem Zusammenhang konkret heißen soll. Allerdings scheinen mir zumindest einige Ansätze drin zu sein, die man aber erst in ein paar Jahren wird bewerten können.
  3. Welche Nötigungshandlung genau meinst Du?
  4. Falsch. Ich wiederhole mich zwar, aber: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht Ich wusste schon, warum ich keine Fachdiskussion im PUF führen wollte. Es wird uns nicht weiter führen, aus der Zeit einen meinungsstarken Bundesrichter zu zitieren, der eine juristische Fachdiskussion - aus mir unbekannten Motiven, jedenfalls aber wegen dem in einem an Laien gerichteten Artikel notwendigen Verzicht auf Details - verkürzt wiedergibt. Ich rate dazu, in die betreffende Fachliteratur zu schauen, wenn man sich wirklich für das Thema interessiert. Da findet man dann zum Beispiel folgende Erläuterungen zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB (ich zitiere hier die Kommentierung von Eisele, in: Schönke / Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Auf. 2014): "Mit der Einführung dieser neuen Variante der Nötigung durch das 33. StÄG sollten Strafbarkeitslücken geschlossen werden, wenn „Frauen vor Schrecken starr oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt . . . sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen“ und das Verhalten des Täters weder als Gewalt noch als konkludente Drohung mit gegenwärtiger Leibes- oder Lebensgefahr gewertet werden kann (vgl. BT-Drs. 13/7324 S. 6; vgl. auch BGH 44 230, NJW 03, 2251, NStZ 99, 30, 03, 534; näher zur Reformgeschichte Fischer ZStW 112, 76 ff., Mildenberger aaO 24 ff.). Außerdem wollte der Gesetzgeber einen über § 179 hinausreichenden Strafrechtsschutz geistig und körperlich behinderter Menschen vor erzwungenen sexuellen Übergriffen erreichen (vgl. BT-Drs. 13/7663 S. 4; BGH 50 364 f.). Die Vorschrift ist jedoch missglückt: Statt einer der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung im Strafmaß gleichgestellten, verschärften Form des sexuellen Missbrauchs (s. auch Helmken ZRP 96, 241 ff.) wurde eine neue, bislang im System des StGB nicht bekannte Modalität der sexuellen Nötigung geschaffen, über deren Reichweite und Verhältnis insbesondere zu § 179 man sich schon im Gesetzgebungsverfahren nicht im klaren war (vgl. BT-Drs. 13/7663 S. 4, Fischer ZStW 112, 101 f., Oberlies ZStW 114, 130 ff.; and. aber Hörnle LK 93), deren Auslegung erhebliche Schwierigkeiten bereitet und zunächst zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung geführt hat (vgl. nur BGH NStZ 05, 380; nunmehr aber BGH 50 359; näher Fischer 23 ff.). Dabei wurde insbesondere verkannt, dass der Begriff des „Nötigens“ eine selbstständige, über die bloße Ausnutzung einer schutzlosen Lage hinausreichende Bedeutung hat und den Anwendungsbereich von § 177 I Nr. 3 deshalb sowohl gegenüber § 179 als auch gegenüber dem zu Unrecht für obsolet gehaltenen § 237 aF (vgl. BT-Drs. 13/7324, S. 6) erheblich einschränkt (ebenso Fischer ZStW 112, 103)." An den Quellennachweisen sieht man übrigens, dass auch der Verfasser des Artikels in der Zeit zu den Kritikern der geltenden Gesetzesfassung gehört. Mehr gefällig? Bitte: "Dass sich das Opfer subjektiv nur schutzlos fühlt, weil es etwa Hilfsmöglichkeiten verkennt, genügt hingegen nicht (BGH 50 362, NStZ 12, 269, Fischer 42, Hörnle LK 104; and. Renzikowski MK 44)." "Eine schutzlose Lage folgt jedoch nicht bereits daraus, dass sich der Täter mit dem Opfer allein an einem Ort befindet (BGH 50 362, NStZ 05, 267, 06, 165, StV 12, 535, Fischer 29; vgl. aber Hörnle ZStW 112, 359, F. C. Schroeder, BGH-FG 491), kann aber bei Hinzutreten weiterer Umstände im Wege einer Gesamtwürdigung zu bejahen sein (BGH 50 362 f., NStZ 05, 267, 06, 165, NStZ-RR 03, 44, 06, 139)." " Eine bloße soziale Abhängigkeit – zB gegenüber dem Arbeitgeber – genügt nicht, weil diese die unmittelbaren (körperlichen) Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers nicht wesentlich beeinträchtigt (Hörnle LK 95, L-Kühl 6a, Laubenthal 157, Petri StraFo 07, 222, Wolters 13b; and. Mildenberger aaO 58 ff.). Entsprechendes gilt bei Furcht vor späterer Isolation in der Familie, Zerstörung der Ehe (BGH NStZ 03, 534), bei Angst, sonst „anschaffen“ gehen zu müssen (NStZ 09, 263) oder in einem Kinderheim untergebracht zu werden (BGH NStZ 09, 443)." " Erforderlich ist zunächst, dass das Opfer überhaupt in der Lage ist bzw. die Fähigkeit besitzt, Widerstand zu leisten (Folkers NStZ 05, 183, Graul JR 01, 117, Gössel 2/38, Wolters SK 14a). (...) Entsprechend zu beurteilen sind Fälle, in denen das Opfer seinen Willen zwar gegenüber dem Täter artikulieren kann, dieser sich aber ohne Ausübung von Zwang durch schlichte Nichtbeachtung oder Täuschung darüber hinwegsetzt; denn auch hier fehlt es an der erforderlichen Willensbeugung (Fischer ZStW 112, 90 f., Graul JR 01, 118, Wolters SK 14a; and. BVerfG NJW 04, 3769, BGH 45 257 ff., NStZ 02, 199 f., NStZ-RR 03, 42, Mildenberger aaO 80, Reichenbach GA 03, 557, JR 04, 358, Wetzel aaO 178)." Ich glaube, so falsch lag ich nicht mit meiner Einschätzung. Abgesehen davon habe ich nicht gesagt, dass ich die jetzt durchgeführte Reform für glücklich halte.
  5. Ich fasse zusammen: Der Mann soll die volle und ganze Verantwortung tragen - bis hin dazu, die Frau wie ein unmündiges, psychisch gestörtes Sexualobjekt zu behandeln - das jederzeit und zu jeder Sekunde bemuttert, umsorgt und erforscht werden muss? (Worauf ich persönlich auch ohne dieses Amok-Gesetz schon keinen Bock gehabt hätte, btw, Frauen so als Objekte zu behandeln) Gleichzeitig ist die Frau aber selbstverständlich eine vollwertige, erwachsene und gleichberechtigte Person, gerade und ganz besonders bei Sex? Selten so eine böswillige Verdrehung dessen gesehen, was jemand anders schreibt. Sogar, wenn man gewöhnt ist, dass manche Diskussionsteilnehmer ihre Standpunkte regelmäßig durch Ausweichen und Pseudologik verteidigen. Und jetzt ignorier mich ruhig oder komm wahlweise wieder mit irgendeinem Kinderkram a la "whiteknight lololol einself". Das macht´s nicht besser.
  6. Vergewaltigung bedeutet konkret Penetration. In dem Vorfall, den du jetzt hier beschrieben hast, hätte sich der Typ gem. § 177 StGB also der Sexuellen Nötigung strafbar gemacht, und da haste schon saftige Freiheitsstrafe selbst im minder schweren Fall. Dein Beitrag ist nur ein unsachlicher Versuch die Diskussion auf eine andere Metaebene zu verlagern, sprich man argumentiert mit einer schlimmen Anekdoten oder sozialer Verwerflichkeit. Nein, das stimmt nicht, Idioteque. Genau um solche Fälle geht es bei der Gesetzesänderung. Denn in solchen Fällen - Frau wehrt sich gar nicht erst, weil sie keine Chance zur Flucht sieht und befürchtet, verletzt zu werden - existieren im alten § 177 StGB eben Lücken. Was River Song schreibt, hat also nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Sie diskutiert genau das Problem, um das es geht.
  7. Meinst Du das wirklich ernst? Die Situation auf der Domplatte zu Silvester war doch meilenweit von "fröhlichem Feiern mit Alkohol" entfernt. Sorry, aber wer den Unterschied nicht bemerkt, macht sich vielleicht auch ganz mit Recht Gedanken darüber, wegen sexueller Belästigung belangt zu werden.
  8. Amen! Ich kann mich mal wieder nicht entscheiden ob du so Recht hast, dass es weh tut, oder ob es so weh tut, dass du Recht hast.. Vielleicht tut es auch einfach nur weh.
  9. Ohne Dir persönlich etwas zu wollen, es bietet sich nur gerade als Beispiel an: Die Neufassung des § 177 StGB sagt etwas anderes. Auch wenn in der Zeitung immer auf "Nein heißt Nein" verkürzt wird. So, und jetzt raus in die Sonne und ab zum Mädel. Ist ja PUF hier und nicht das Forum für Strafrechtsreform. Ich hoffe, sie sagt nicht Nein, wenn sich meine Hand auf ihrem Körper verirrt.
  10. Doch, gibt es. In Kürze: Wie typischerweise immer bei Diskussionen um irgendeine von der Politik aufgegriffene Fachfrage (das hat mit Jura erst einmal gar nichts zu tun) sind die Diskussionsbeiträge in den Medien auch zum Thema Sexualstrafrecht etwas bis sehr stark unterkomplex. Das wird erfahrungsgemäß aber durch Diskussionen in Internetforen nicht besser. Und das PUF ist vielleicht auch ein weniger geeigneter Ort für eine differenzierte Diskussion. Dass es die eine oder andere schließenswerte Strafbarkeitslücke im Sexualstrafrecht gab bzw. bestimmt auch in Zukunft geben wird, kann man m. E. nicht ernsthaft bestreiten. Dass die jetzige Reform durchweg gut ist, allerdings auch nicht. Imho ist das Symbolpolitik, und das sollte man im Strafrecht nicht machen. Ob tatsächlich irgendeine messbare Veränderung in der Praxis stattfinden wird, kann ich nicht beurteilen.
  11. a) Ja. b) Ja. Passt im Einzelfall. Kann man aber schlecht für Screening verwenden. Zumindest ist das meine Erfahrung.
  12. Im engeren Sinne widerlegen wird man das nicht können, weil jedenfalls in der Zusammenfassung auf Wikipedia gar keine widerlegbaren Thesen aufgestellt werden. Wenn die These lautet "Ereignis A in der Kindheit führt zwingend zu Kommunikationsstil A´ im Erwachsenenalter" ist mir das zu mechanistisch und vermutlich auch empirisch gar nicht zu belegen. Wenn die These lautet "Ereignis A in der Kindheit kann zu Kommunikationsstil A´ im Erwachsenenalter führen" ist die These belanglos und keiner Auseinandersetzung wert. Was Screening angeht, kommt mir die Analyse der Kommunikationsstile wie eine Reise mit der Kirche ums Dorf vor. Aus der Kommunikation auf die Kindheit und daraus wiederum auf mögliche (!) Probleme in einer LTR zu schließen, sind imho zu viele Variablen, um damit vernünftig arbeiten zu können. Ich plädiere für: einfach machen. Ob das Mädel was taugt oder nicht, sieht man dann. Ist aber natürlich ein nettes Gimmick, um die eine oder andere zu interessieren. Funktioniert seit den Persönlichkeitstests in der Bravo. Ich persönlich lasse Coldreads mittlerweile einfach sein und konzentriere mich auf die Individualität der konkreten Gesprächspartnerin. Das ist natürlich keine Strategie für eine große Zahl von Frauen, aber darum ging´s mir auch nie.
  13. -> Geduldiger sein und die Dinge kommen lassen.
  14. Aloa. Ich mag zu dämlich sein, aber vielleicht sehe ich auch nur den Wald nicht vor lauter Bäumen. Problem: Ich würde gerne eine Webseite aufsetzen und habe - auf den Ratschlag hin, das sei für Anfänger geeignet - Wordpress ins Auge gefasst. Die Seite ist auf einem Server eingerichtet, den ich nicht selbst betreibe, steht mir aber in Front- und Backend zum Herumspielen und Ausprobieren offen. Ich habe ein Template drauf gepackt, das mir eine brauchbare Basis zu sein scheint. Jetzt würde ich es gerne anpassen. Ich kann aber den Bezug zwischen den einzelnen Bausteinen und dem, was ich in der dargestellten Seite sehe, nicht herstellen. Zum Beispiel würde ich gerne die "Überschrift" der Seite ändern. Meine Vorstellung ist, dass irgendwo ein Baustein im Wordpress liegen muss, der die Überschrift darstellt. Der wird wahrscheinlich aus einem Code und einem Text bestehen, wobei der Code dafür sorgt, dass Browser den Text auf eine bestimmte Weise darstellen. Ich müsste also den Text ändern und den Code erstmal so lassen, wie er ist. Dazu muss ich aber den betreffenden Baustein finden. Und am allerschönsten fände ich als bloßer Anwender ja, wenn es einen WYSIWYG-Editor gäbe, auf dem ich schlicht direkt in den Bausteinen basteln könnte. Kann jemand helfen? Danke!
  15. Paßt schon, ich hab ja auch ein Stück weit rumgejammert. Wäre ja trotzdem kein Grund, nachzutreten. Aber schön, dass es nicht so angekommen ist. (Welcher $%&! hat eigentlich die Zitierfunktion zerstört - völliger Zusammenhangsverlust ohne die Zitatebene drüber.) Also bei mir geht´s ;). Ist schon irgendwie ironisch, dass Du im gleichen Absatz die Welt als feindlich beschreibst und Dich als Loriotkenner entpuppst - aber das ist gar nicht mein Punkt, sondern: Ich glaube, wie wir die Welt wahrnehmen, hat viel damit zu tun, wie es bei uns selbst innerlich aussieht. Da spreche ich durchaus aus eigener Erfahrung. Nun sagt sich das leicht und ist Dir vielleicht auch klar; je nachdem, wie Du im Moment drauf bist denkst Du wahrscheinlich unwillkürlich an Marie Antoinette und die Sache mit dem Kuchen. Ich meine allerdings, dass wir in der objektiv betrachtet sehr luxuriösen Situation leben, dass wir Möglichkeiten ohne Ende haben, uns aufzuheitern. Und damit meine ich keine oberflächlichen Dinge (die natürlich auch mal ganz nett sein können). Ein Beispiel ist, dass Du die Möglichkeit hast, Dich hier mit anderen Menschen auszutauschen, die weder über Deinen Reaktordeckel lachen (übrigens: Was um alles in der Welt macht man da...?) noch zu dumm sind, um mit Dir ein Thema zu diskutieren. Interessant eigentlich, wenn man drüber nachdenkt. Rational lässt sich diese Bewertung ja nicht besser oder schlechter begründen als diese: Ich muss innerlich grinsen, weil die Kleine echt so verpeilt ist, wie diese Kids alle aussehen. Hätte ihr den Karton im Verbeigehen gegen die Stirn titschen müssen, damit die aus ihrem Standbymodus aufwacht. Aber schon süß, dass sie versucht, ob sie mich noch kriegen kann. Ich drehe mich also um, halte den Karton vor sie und sage: "...eisen. Man nennt es WaffelEISEN. Aber sei leise, es schläft schon..."
  16. Sorry für die vielleicht etwas rauen Worte: In diesen beiden Sätzen versteckt sich Dein Problem, denke ich, oder jedenfalls eine wesentliche Wurzel davon. Du hast ein ziemlich negatives Frauenbild, oder Du schaust nach den falschen Frauen. Und das kannst Du nur alleine lösen. Das zum Beispiel wäre ein Satz, mit dem Du bei gar nicht so wenig Frauen auf Interesse stoßen würdest, denke ich.
  17. Ey, mein Ficus auch. Ich hab mal einen monatelang freezen müssen. Die scheinen alle gleich zu sein.
  18. Na also. Mein einziges Hemd von Boss ist das einzige gewesen, was jemals gerissen ist, fällt mir dabei ein... Deshalb ist es auch das einzige von Boss geblieben. Unabhängig davon aber Glückwunsch zum Etappensieg ;).
  19. Nur so am Rande aus Interesse, vielleicht habe ich das überlesen (ich schau immer mal sporadisch rein): Rechtsfach? Ich hatte Dich immer bei der Physik verortet...?
  20. Entschuldige, wenn ich das so deutlich sage: Die Frage zeigt, dass Du wirklich gar nicht merkst, was da bei ihr auf der Gefühlsebene passiert. Also, mal unterstellt, Du hast Dir keine soziopathische Geistesgestörte gesucht. Sie kam mit: Und Deine Reaktion war, zusammengefasst: "Wenn es Dir hier nicht passt, dann kannst Du ja gehen." Kann man machen. Macht die Sache aber nicht besser. Wie wär´s mit so etwas wie: "Mhm, okay... geht mir nicht so, aber vielleicht empfinden wir das einfach unterschiedlich. Können wir denn etwas machen, damit Du Dich hier ein bisschen wohler fühlst, so wie am Anfang?".
  21. Das klingt ja dann schon etwas anders, zumindest in meinen Ohren. Ich finde es völlig normal, dass man einerseits eine Beziehung schätzt und andererseits Freiräume vermisst. Mich persönlich würde eine Partnerin abschrecken, die permanent ihr Leben an der Partnerschaft ausrichtet. Das ist Klammerei und grauenhaft. Kann sein, kann ich nicht beurteilen. Maßgeblich ist doch aber ohnehin nur, dass sie offenbar eine andere Empfindung hat als Du. Es geht dabei nicht darum, wer "Recht" hat, denn das habt ihr beide. Die Frage ist, ob und ggf. wie man die beiden unterschiedlichen Empfindungen miteinander vereinen kann. Ja, was soll sie denn nach so einer Reaktion auch anderes machen? Deine Reaktion ist aus Deiner Sicht nachvollziehbar. Ich würde allerdings ne Kiste Bier drauf wetten, dass Du an der Stelle die Chance verpasst hast, was für die Beziehung zu tun (im PU-Sprech ging es hier um Comfort). So, und das ist ihre Baustelle, die sie für sich klären muss. Ob sie eine monogame Partnerschaft will und leben kann. Wobei ich im Hinblick auf ihr Lebensalter weder die Zahl noch die Dauer der Beziehungen außerhalb des Erwartbaren finde. Da kommt es ja auch drauf an, was man überhaupt mitzählt. Sie muss halt langsam ein bisschen reifer werden. Dass das nicht ganz so einfach ist, ist klar. Du musst für Dich überlegen, ob sie Dir die Mühe wert ist. Edit: Wie lange waren Deine vergangenen Beziehungen? Dass Du überlegter und differenzierter reagieren sollst, wenn sie mit einem problematischen Thema kommt. Und nicht wie ein angestochener Bulle durch die Koppel rennst, sei es, indem Du eine Diskussion abwürgst ("Dann trenne ich mich") oder irgendeinen Typen aus dem Nichts anschreibst, dass er Deine Freundin in Ruhe lassen soll.
  22. Ich ergänze nochmal einen weiteren Gesichtspunkt, der mir durch den Kopf ging, als ich diesen Teil Deines ersten Postings las, liebe TE: Ich kenne Dich nicht und will Dir nichts, allerdings liegt in der Situation das Risikopotential, dass Du Geld ausgibst, für das Du nichts getan hast (bzw. richtigerweise: Nichts getan zu haben scheinst). Vielleicht macht das auch hier und da Probleme. Ich kann aber natürlich falsch liegen. Zum Praktischen: Möglicherweise sieht das auch komisch aus, wenn er alleine unterwegs ist :D. Sag´s ihm einfach mal und mach unaufdringlich darauf aufmerksam, was es sonst noch so gibt. Aber hab Antworten auf die Einwände "Funktionskleidung ist praktisch" (Antwort: Ja, wenn man zum Holzfällen geht), "Funktionskleidung ist bequem" (Antwort: Gibt auch bequeme Kleidung, in der man nicht aussieht wie ein Holzfäller) und "Enge Hosen sehen tuntig aus" (Da hat er nen Punkt. Jenseits des Jugendalters gehen manche aktuellen Modelle einfach nicht. Lösung ist ein richtiges Geschäft). Dann ist es eine Frage der Kommunikation. Du schämst Dich anscheinend ja nicht, weil er sich keine teuren Klamotten leisten kann, sondern weil er sich keine gescheiten besorgt (brauchbare Optik gibt es auch im Low Budget-Bereich). Und das kannst Du ihm auch sagen.