Geschmunzelt

Advanced Member
  • Inhalte

    4783
  • Mitglied seit

  • Letzter Besuch

  • Siege

    14
  • Coins

     12157

Alle erstellten Inhalte von Geschmunzelt

  1. "Soll´n wir zusammen mal nen Kleckstest üben?" ist auch einfach nicht so ;).
  2. Ist das eine andere Formulierung für "ab sieben wachsen sie nur noch" ;)?
  3. Kann ich so nicht bestätigen ;).
  4. Enstchuldige. Ich vermute stark, das wird hier kein komplett neues Diskussionsgeschehen werden. Unter "Bestimmtheit" verstehen Juristen eine sprachlich so präzise Fassung von Gesetzestexten, dass juristische Fachleute ihnen (in Grenzbereichen noch) entnehmen können, welche Rechtsfolge für einen Sachverhalt gelten soll. Das klassische Beispiel ist die Frage, ob eine reine Sitzblockade "Gewalt" im Sinne des Nötigungsparagraphen sein kann. "Analogie" meint im rechtswissenschaftlichen Kontext die Anwendung einer Rechtsnorm auf Fälle, welche diese rein sprachlich eindeutig nicht erfasst, die aber ihrem Sinn nach erfasst werden können und welche der Gesetzgeber sozusagen vergessen hat ("planwidrige Regelungslücke" - ein offensichtlich anspruchsvolles Konzept, weil "Lücke" impliziert, dass der Gesetzesanwender persönlich findet, dass etwas fehlt, aber das würde hier zu weit führen). Bei Strafnormen ist das durch Art. 103 Abs. 2 GG verboten; Hintergrund sind zum Beispiel Negativerfahrungen in der Zeit der NS-Diktatur, wo man nach "Erfordernis" gestraft hat. Ein bisschen holzschnittartig formuliert, aber grundsätzlich richtig. Wir müssten das jetzt im Detail auseinandernehmen, damit es rechtsdogmatisch alles passt. Du würdest zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre nicht verlieren, aber Dein Angeklagter dürfte es brechen (was nicht impliziert, dass Du es nicht mehr haben kannst, und trotzdem wäre er nicht strafbar). Umgehen müssten wir auch mit dem Problem, dass die Falschaussage erst nach der Aufnahme des Explorationsgespräches stattfindet. Und ob beruflich veranlasste Explorationen in die Privatsphäre fallen, wäre ja auch noch eine Frage (die wiederum für das heimliche Aufnehmen nicht zwingend von Bedeutung ist). Welche Rechtsfolgen das für Dich hätte, wäre wieder eine andere Frage. Aber im Prinzip: Joa ;).
  5. Klar, dass das kommen musste. Aber ich vertiefe das gerne auch nochmal. Das Argument von Herrn Peterson macht nur vor der gedanklichen Folie Sinn, dass es für die Beschreibung der Realität "richtige" und "falsche" Begriffe gebe. Sagt er ja auch selber. Diese Folie ist aber sprachlich und logisch schlicht falsch. Ich kann das, was Psychologen "Intelligenz" nennen, auch als "Leberwurst" bezeichnen, ohne dass sich in der Realität etwas ändert. Und deswegen ist sein Argument ziemlich flach: "Wenn Intelligenz das richtige Wort wäre, um beide Phänomene zu erfassen, dann sähe man zwischen beiden eine hohe Korrelation" - nein, und "Wenn Leberwurst das richtige Wort wäre, um Fußballspieler und Diplomurkunden zu bezeichnen, dann sähe man zwischen beidem eine hohe Korrelation" zeigt den Denkfehler ziemlich deutlich auf. Begriffe sind nicht die Wirklichkeit, also "muss" auch nicht aus einer Begriffsverwendung eine Korrelation in der Realität folgen. Natürlich ist es fachwissenschaftlich erforderlich, mit exakten Begriffen zu arbeiten. Und natürlich ist es sinnvoll, den gleichen Begriff für ähnliche und / oder miteinander korrelierende Begriffe zu verwenden. Machen wir alltagssprachlich aber ganz oft nicht: "Muschi", "Seestern", "großer Wagen". Siehe oben meinen Punkt c). Also, ich kenne Dozenten, die zumindest in ihren grundlegenden Argumenten exakt genug sind, um nicht einen Begriff mit der Realität zu verwechseln. Ob Herr Peterson das so gemeint hat, kann ich natürlich aus dem Vier-Minuten-Schnipsel nicht entnehmen. Meine Vermutung ist, dass der Ausschnitt aus einer längeren Vorlesung zu fachlicher Begriffsbildung stammt. Aber wer das Argument bildet "Man darf zwei Dinge nicht Dackel nennen, wenn sie nicht beide mit dem Schwanz wedeln können", der hat imho ein Thema mit den Grundlagen. Oder er hat es nicht und macht den Gedankensprung absichtlich als rhetorischen Trick, was nicht in eine wissenschaftliche Vorlesung gehört. Das darfst Du gerne arrogant nennen.
  6. Was ja nun genau das ist, was ich die ganze Zeit sage. Wegen des Wortlauts der damals maßgeblichen Fassung von § 177 StGB war eine Subsumtion erzwungenen Beischlafs innerhalb einer Ehe nicht möglich, so dass man zu einer Bestrafung wegen Vergewaltigung nur durch analoge Anwendung der Vorschrift gekommen wäre. Diese wiederum ist durch Art. 103 Abs. 2 GG ausgeschlossen. Gerade weil das so ist, handelt es sich nicht um eine Frage der Bestimmtheit; die wäre betroffen, wenn man nicht genau wüsste, ob denn nun die Vergewaltigung innerhalb der Ehe erfasst sein soll oder nicht. Damit kommen wir dann auch hier an den Punkt, um den es geht, und zwar die Differenzierung zwischen Satz und Realität. Als solcher ist der Satz "Ein Intelligenztest testet Intelligenz" sinnvoll. Für die Realität sagt er aber nichts aus. Deshalb ist es auch im Rahmen dieser Diskussion hier nicht hilfreich, eine Gender pay gap (falls es sie denn gibt) mit Intelligenztests zu betrachten. Weil ein solcher Test definitionsgemäß nicht die Realität betrachtet, sondern einen Ausschnitt davon. Er lässt absichtlich Faktoren weg, um seine Testrealität auf ein handhabbares Maß zu reduzieren. Anders geht es im wissenschaftlichen Umfeld nicht; damit sind allerdings auch die möglichen Ableitungen aus Testergebnissen begrenzt. Nämlich auf genau die Aspekte, die ein Intelligenztest misst. Man könnte also sagen, dass ein Intelligenztest zeigt, wie gut jemand diesen Intelligenztest lösen kann und nicht, wie schlau jemand ist. Innerhalb des Testgeschehens und dessen wissenschaftlicher Auswertung ist begriffliche Präzision absolut notwendig, siehe meinen Punkt c) oben. Daraus folgt aber nicht die Notwendigkeit, den wissenschaftlichen Fachbegriff außerhalb der Diskussion genauso zu verwenden. Ah ja. Ich schaue mir jetzt aber das andere nicht auch noch an. Zumindest nicht, um Deine nächste Aussage nachvollziehen zu können. Also: - Dass Intelligenz im fachwissenschaftlichen Sinne (nicht die Definition) den beruflichen und allgemeinen Erfolg vorhersagt, mag für bestimmte Berufsgruppen gelten. Wie das bei Maurern oder ähnlichen Berufen ist, lassen wir hier mal außer Sicht, nehme ich an. Was jedenfalls aber nicht stimmt, ist der Rückschluss "Wer in Intelligenztests weniger gut abschneidet, hat beruflich weniger Erfolg". Das wäre nur richtig, wenn Intelligenz die einzige Ursache von beruflichem Erfolg ist, und das ist sie sicher nicht. - "Soziale Intelligenz" oder "Empathie" oder wie auch immer man es nennen will, ist ganz sicher für alle Berufe von ganz erheblicher Relevanz. Egal ob für den Umgang mit Kunden oder für das eigene berufliche Weiterkommen. Das bestätigt Dir nach meiner Erfahrung jeder, der beruflichen Erfolg hat. - Gerade weil Intelligenz von Psychologen auf "relevante" (relevant wofür, darauf hatte ich oben schon hingewiesen) kognitive Fähigkeiten hin definiert wird, deckt der daraus folgende Intelligenzbegriff eben nicht alle Erfolgsfaktoren ab.
  7. Nein, war sie nicht, weil das Bestimmtheitsgebot etwas völlig anderes ist als die Frage, ob ein hinreichend bestimmter Straftatbestand über seine Wortlautgrenze hinaus angewendet werden darf. "Grundrechtsrelevanter Eingriff" ist, so wie Du es vermutlich meinst, eine Tautologie. Du könntest Dir die Mühe machen, zu erklären, welche meiner Aussagen Du mit "das" meinst. Und ein Argument zu formulieren ist an sich auch zumutbar. Ich habe es mir aber mal angesehen und stelle fest: a) Deine Aussage stützt das Video schonmal nicht, denn es beschäftigt sich mit der Begrifflichkeit von Intelligenz. Daraus kann man meine Sätze zu Testmethodik nicht widerlegen. b) Der Dozent hat ein massives Verständnisproblem, weil er Begriffe nicht sauber von der Wirklichkeit differenziert, welche durch die Begriffe beschrieben wird. Ansonsten köme er bei 3:00 nicht zu seiner Schlussfolgerung, die Verwendung des Begriffes "Intelligenz" für zwei verschiedene Phänomene müsse dazu führen, dass die beiden Phänomene miteinander korrelierten. c) Was der Dozent unternimmt, ist eine Schärfung des fachspezifischen Begriffshofes von "Intelligenz", offenbar veranlasst durch eine nicht hinreichend genaue Verwendung des Begriffs in einer konkreten Disziplin. Das ist fachwissenschaftlich vermutlich korrekt, spielt aber außerhalb der Fachwissenschaft keine Rolle.
  8. Ja, ich kenne wohl die gesamte Entscheidung. Sie ist in Sachen Beziehungspflege und gegenseitige Wertschätzung insgesamt lesenswert. Es geht um die Grundhaltung, die weithin prägend war und in dem zitierten Absatz deutlich wird.
  9. Was Du meinst, ist der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" und nicht das Bestimmtheitsgebot. Hier müsste es ja - wenn schon - um ein Analogieverbot gehen. Übrigens steht Juristen eine gewisse Demut in der Regel gut an. Ich beziehe das auf Deine Äußerungen in Sachen IQ-Test. Ein Test misst natürlich nur das, was er messen soll. Dass das "jede relevante Form von Intelligenz" sein kann, ist eine Binse, denn die Frage ist ja dann, was der Testersteller als "relevant" ansieht. Und ob man das andere dann "soziale Intelligenz" oder "Empathie" nennt, ist für die Schlussfolgerung gleichgültig. Wie alle Messverfahren geben IQ-Tests über ganz spezifische Gesichtspunkte Auskunft. Nicht mehr und nicht weniger.
  10. Der Klassiker ist in solchen Diskussionen immer ein Auszug aus einer BGH-Entscheidung von früher: "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet." (Urteil vom 2. November 1966 · Az. IV ZR 239/65 - siehe zum Beispiel hier). Es macht jetzt aber wenig Sinn, das mit Dir zu vertiefen. Wenn es Dich interessiert, findest Du eine Menge juristischer Literatur, aus der man die heftigen Diskussionen nachvollziehen kann, die damals um die Änderung geführt worden sind. Mit durchaus interessanten Argumenten für beide Seiten.
  11. Mit Panade heißt immer auch mit mittlerer Hitze. Ist bei Schnitzeln das gleiche Problem.
  12. Ach so, sorry. Kam da wahrscheinlich drauf, weil Du "lohnt sich immer" geschrieben hattest. Ist ja aber auch hier nicht weiter relevant.
  13. Sehe ich nicht so. Ich muss nicht jede These diskutieren und auch nicht mit jedermann ein Gespräch führen. Das hat nichts damit zu tun, meine Meinung auf flache Vorurteile zu stützen, sondern ist erfahrungsbasiert. Wenn mir jemand nichts Neues oder gedanklich Anregendes präsentieren kann, gibt es nichts zu verstehen. Bzw., ich könnte mich dann darum bemühen, zu verstehen, wie jemand zu einer These kommt. Möchte ich aber nicht unbedingt, weil mich die Genese mancher persönlicher Sichtweisen schlicht nicht interessiert. Weshalb ich mich zum Beispiel an diesem Thread erst an dem Punkt beteiligt habe, an dem eine These auftauchte, die ich intellektuell überhaupt interessant finde.
  14. Nein, sie ist keine Schlampe. Brav allerdings auch nicht. Geh ein bisschen an die Sonne. Das hilft.
  15. a) Alleine in den Kategorien "verdienen" und "Fehler" zu denken, ist schon das Problem. Viel zu bewertend, viel zu schematisch. b) Es geht nicht darum, keine Fehler zu machen, sondern darum, ihr ein gutes Gefühl zu geben. Das ist mehr als keine Fehler zu machen. c) Du hast hier von mehreren Leuten die Rückmeldung bekommen, dass Du krampfig wirkst. Das wird im realen Leben noch viel ausgeprägter sein und ihr den Spaß verderben. d) Sie hat Dich nach anderen Mädels gefragt, Du hast es ins Lächerliche gezogen. C+F war schlecht kalibriert. Sie hatte Dir im Vorfeld gesagt, dass sie wenig gute Erfahrungen hat. Das hast Du nicht gut gewürdigt.
  16. Imho eine zutreffende Beobachtung; eine Diskussion mit diesem Kreis der Forumsmitglieder lohnt ja aber bei den meisten Themen nicht.
  17. Entschuldige den Einwurf, aber welche Autorität ist denn am Werke, wenn ein Individuum sagt, es finde dies und jenes so oder so? Von der inhaltlichen Berechtigung losgelöst, meine ich. Darüber kann man ja offensichtlich streiten. Mir geht es jetzt nur um die Struktur.
  18. Ich überlege noch, ob ich das Ganze problematisch finden soll oder nicht. Erst einmal ist die Sehnsucht nach fremder Haut nicht ungewöhnlich und imho kein Drama. Auf der anderen Seite scheinst Du für eine Frau Deines Alters (und daher vermutlich gewisser Erfahrung) ein dramatisch schlechtes Gefühl dafür zu haben, wie Du Flachpfeifen aussortierst. Siehe die betreffenden Beiträge oben. Empfindest Du Deine Sehnsucht denn selbst als ein Problem in Deinem Leben, oder würdest Du sagen, hier in dem Thread soll es eher um ein - ich sage mal - handwerkliches Thema beim Angeln des konkreten Mannes gehen?
  19. Wieso gehst Du nicht einfach rüber und klingelst?
  20. Ach je, die Zickerei. Dafür läufste da nicht alle naselang über bekiffte Teenies, die gerade herausgefunden haben, dass sie die Welt am besten verstehen ;). Und am Ende des Tages ist ein Club nicht so verschieden. Weniger Feuer, mehr DJ. Und die Getränke sind teurer. Der Herr des Hauses dort hat jedenfalls mit ziemlicher Sicherheit von der Welt mehr gesehen als die allermeisten hier. Vielleicht hilft das dann auch wieder, das heimische Feuer zu schätzen. Ich wollte ja aber keine Grundsatzdiskussion anstoßen. Leben und leben lassen.
  21. Ich merke mal eben an, dass es ja nicht nur die Uckermark und den Barbarossaplatz gibt. Sondern was dazwischen. Mittelgroße Stadt, dort am Waldrand auf dem Hügel. Eine Terrasse nach Osten, eine nach Süden. Ausblick über die Städte. Kommt bei den Mädels gut an, besonders an Silvester. Späti braucht man nur, wenn man den Einkauf nicht plant. Und das legt sich ja im Laufe des Lebens. Mich nervt eher, dass noch kein Getränkemarkt auf die Idee gekommen ist, einen Lieferdienst anzubieten. Ich würde mir ja 30 Kisten in den Keller stellen, aber das machen die einfach nicht. Vielleicht habe ich einfach noch nicht energisch genug gefragt. Schnelles Essen kriegen ist kein Problem. Gutes Essen auch nicht, halbe Stunde mit dem Auto. Das dürfte in Berlin kaum schneller gehen. Und in ein gescheites Restaurant fährt man eh nicht mit der U-Bahn. Ist schlecht für die Frisur der Dame. Und eine Handvoll Unis in der Nähe, käme also auch @Neice auf seine Kosten. Bloß der Charme der Gegend ist etwas herber. Ruhrpott halt. Kein englischer Garten, aber coole Halden. Und Kanal. Edit: Mein Patenkind wohnt im tiefsten Sauerland. 20 Minuten bis zur Autobahn (wenn einem kein Reh vors Auto läuft, dann dauert es länger, weil die Polizei aus der nächsten "Stadt" kommen muss). Da geht man nicht weg, um Party zu machen. Sondern schmeißt den Grill an und wirft ein paar Bäume ins Lagerfeuer. Das geht schon.
  22. Abi. Dann 1 gude Reiße, so vong Bums her.
  23. Dein Gefühl ist richtig. Warum-Fragen schaffen eine Rechtfertigungssituation und fühlen sich deshalb für den Gefragten schnell unangenehm an. Das hat ein Stück weit mit der subjektiven Bewertung durch den Gefragten zu tun (Wir würden uns zum Beispiel nicht unter Druck gesetzt fühlen, wenn ein Kind fragt, warum die Banane krumm ist). Letztlich steckt dahinter oft das Thema der Du- bzw. Ich-Botschaften. Du-Botschaften kommen schnell vorwürflich daher ("Du hast den Müll nicht runtergebracht"), Ich-Botschaften weniger ("Ich habe einen ekligen Geruch in der Nase"). Wie man damit umgeht, hängt in erster Linie davon ab, was man erreichen und wie sehr man sich gegenüber der jeweiligen Person hart abgrenzen möchte. "Warum ziehst Du so eine scheußliche Hose an?" provoziert eine andere Vorgehensweise je nachdem ob das ein unbekanntes Mädel im Club, die langjährige Partnerin oder die demente Oma fragt.
  24. Ehrlich gesagt bin ich nicht sicher. Ich wähle in Shotcut (= sympathischster Treffer beim Googeln nach kostenlosem Schnittprogramm zum Ausprobieren) als Codierungsoption "youtube" bei 1080 Pixeln. Am Ende kommt ein MP4 dabei heraus. Die Dateien sind nicht ganz klein, weil je 30 bis 45 Minuten Film. Andererseits hat auch der Upload eines Zwei-Minuten-Teasers eine ganze Weile gedauert. Jedenfalls danke für den Tipp, schaue ich beim nächsten Versuch auf jeden Fall nach.