Geschmunzelt

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  1. Vielleicht ist die 101jährige Erstgeimpfte auch gleich nach der Spritze durchgeknallt und schreibt jetzt pseudoschlauen Kram in ein Internetforum. Kannst Du es ausschließen?
  2. Ja, dass die Betrachtung schief ist. Es gibt ja nicht den einen Euro, der mit 42% aus der Steuerlast fällt. Wenn Du das so rechnest, entfallen auf einen anderen Euro entsprechend weniger als 30% Durchschnittssteuerlast. Kann man natürlich so rechnen, ist aber ungenau, wenn man wissen will, wieviel der Kindsvater de facto an Unterhaltslast trägt.
  3. Nein, kann man nicht, weil der Grenzsteuersatz etwas anderes ist als die durchschnittliche Steuerbelastung. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 Euro liegt der durchschnittliche Steuersatz für Alleinstehende im Jahr 2020 bei etwa 30 Prozent. Auszurechnen hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml Steuerprogression heißt nicht, dass der erste wie der letzte Euro besteuert wird. Die Fragestellung des TE ist trotzdem etwas seltsam. Aber man kann sie ja zumindest steuerlich richtigstellen.
  4. Es hilft auch sehr, das Bier zunächst an der nächsten Tankstelle kaufen zu gehen.
  5. Solange Du das innerhalb der Monatsfrist getan hast, ist das der Sache nach ein Widerspruch und reicht. Inhaltlich nur auf die Schnelle und ohne Garantie: Beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind u.a. "Arbeitsentgelt" (siehe § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V). "Arbeitsentgelt" sind steuerpflichtige Einnahmen (das kann man aus § 14 Abs. 2 SGB IV lesen). Corona-Sonderzahlungen sind bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 11a EStG). Ob das bei geringfügig Beschäftigten ggf. anders zu beurteilen ist, kann ich dem Stegreif nicht sagen. Wer beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert ist, richtet sich nach § 10 SGB V. Interessant dürfte vermutlich Abs. 1 Nr. 5 sein - demnach ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn "regelmäßig im Monat" ein bestimmtes "Gesamteinkommen" überschritten wird. Ich würde hinsichtlich der Corona-Prämie schon damit argumentieren, dass die nicht regelmäßig anfällt. "Gesamteinkommen" ist aber wiederum u. a. das schon erwähnte Arbeitsentgelt (siehe § 16 SGB IV). Kurzfassung: Steuerfreie Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis sind nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das ist streng genommen etwas schief, und deshalb solltest Du auf diesen ungenauen Rat aus dem Internet auch keine großen Dispositionen treffen. Um einen Widerspruch bei der Krankenkasse zu begründen, reicht das aber m. E. erst einmal.
  6. Widerspruch braucht es an sich erst, wenn etwas kommt, das als "Bescheid", "Festsetzung" oder ähnlich Verbindliches betitelt ist. Dabei steht praktisch immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, also eine gut erkennbare Information darüber, wie man sich wehren kann. In dieser Belehrung wird dann ausdrücklich auf die Frist hingewiesen. Innerhalb dieser Frist schreibt man an die in der Belehrung angegebene Stelle (das ist meist die Krankenkasse, soweit es um deren Aufgaben geht) und nennt das Ganze so, wie es in der Belehrung bezeichnet ist. Man verwendet also ggf. ausdrücklich das Wort "Widerspruch". Das ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, aber es macht die Sache eindeutig.
  7. Kannst Du dazu bitte einmal die konkrete Quelle nennen / verlinken? Danke.
  8. Füttere die doch bitte nicht, @Thxggbb. Das Forum füllt sich in letzter Zeit viel zu viel mit Frust von Pseudonachdenkern. Falls Du wirklich überlegst, ob solches Textgame funktioniert: Ja, tut es. Wie stets ist das abhängig vom Gegenüber. Falls Du auf maximale und schnelle Conversion gamest, ist natürlich der Hinweis von - ich glaube - @Patrick B richtig, dass Du weniger durch den Reifen springen könntest. In meiner Welt würde es mehr um den Spaß an der Freud gehen, und ich würde das noch nicht als Reifen einordnen, sondern als Banter. Da entstehen aus meiner Sicht bessere und belastbarere Verbindungen. Auch das ist aber individuell. Ich würde das weniger dogmatisch sehen. Sollte man bei PU eh nicht, weil das Ganze ein Spaß ist. Wer heilt, hat Recht.
  9. Verrückte Idee: Die Dame mal fragen. Noch verrückter: Eine LTR daran scheitern zu lassen, ohne drüber zu sprechen.
  10. Das tut dem Film aber unrecht.
  11. Gott hat ja auch den Wissenschaftler geschaffen, der aus den von Gott geschaffenen Elementen mit dem von Gott erfundenen Verstand die Impfung entwickelt hat. Fundamentalismus ist gar nicht so einfach.
  12. Nur die dummen. Die anderen machen sich um so nen Shice keine Gedanken.
  13. Die gleichen wie in medwatch, denke ich. Da die Einleitung gleich ist, dürfte es sich um eine Zweitverwertung unter anderer Überschrift handeln.
  14. Es kommt mir einigermaßen wohlfeil vor, in einem - sagen wir mal journalistisch gefärbten - Beitrag (mit etwas mehr Hybris in der Überschrift hier: https://www.welt.de/gesundheit/plus221240122/Corona-Studie-Der-Denkfehler-von-Professor-Streeck.html ) einen konkreten Fehler zu nehmen, um eine ganze Arbeit abzuwerten. Innerhalb der wissenschaftlichen Community hat man, wenn ich den Verweis auf Meyerowitz-Katz und Drosten richtig verstehe, die Studie nicht weiter herangezogen, um die Letalität der Erkrankung zu beurteilen. Ob das methodische Vorgehen der Studie "fehlerhaft" im Sinne des Wortes ist, muss die konkrete wissenschaftliche Fachgemeinschaft beurteilen. Ganz einfach scheint das aber nicht zu beurteilen zu sein, wenn ich nur die Kommentare unter dem medwatch-Beitrag lese. Jedenfalls halte ich es aber für gar nicht produktiv, auf einen Wissenschaftler loszugehen, der sich zumindest daran versucht hat, schnell empirische Erkenntnisse über Dunkelziffern zu gewinnen. Die Studie scheint mir unabhängig davon, ob sie die IFR im Nachkommabereich zutreffend berechnet, hilfreiche Informationen gewonnen zu haben. Was solche Berichterstattung anrichtet, sieht man im Kleinen hier im Forum. Schon wird "dem Streeck" Geltungsbedürfnis unterstellt. Auf diese Weise schafft solcher Journalismus nicht Wissen, sondern nimmt Partei. Das kommt mir nicht gut vor.
  15. Soziale Netzwerke sind so designt, dass sie Belohnung anbieten und dadurch tatsächlich ein "Sucht"potential haben. Ob da nun bei jemandem eher das Bedürfnis nach Anerkennung, Zuwendung, Beschäftigung oder eine Mischung getriggert wird, ist mE zweitrangig, weil wir in dem meisten Fällen vermutlich nicht über eine richtige Deviation sprechen. Ich würde das erst einmal mit anderen zeitraubenden, aber belanglosen Aktivitäten gleichsetzen und es erst dann für interventionsbedürftig halten, wenn das sonstige Leben darunter leidet. Dass man sich in Nichtigkeiten verliert, ist phasenweise menschlich und bei jungen Leuten vielleicht schlicht ein Zeichen für Mangel an anderen Vorbildern oder Zielen. Speziell im aktuellen Onlineleben auch ein Zeichen dafür, Versprechungen auf den Leim zu gehen, wie leicht das Leben sein könne. Andererseits: Noch in jeder modernen Generation haben die jungen Mädchen davon geträumt, Star zu werden.
  16. Könntest Du präzise sagen, was Du meinst, bitte? Also, zumindest falls Du das fachlich diskutieren möchtest.
  17. Ja, und wo ist das Argument?
  18. Nein, das wäre nicht so, weil die Maßnahmen überhaupt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Es muss also ständig hinterfragt werden, ob diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
  19. Wenn die Voraussetzungen aus den anderen Absätzen nicht mehr vorliegen. Warum?
  20. Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden. Im Übrigen eine völlig übliche Normstruktur im Gefahrenabwehrrecht.
  21. Wer wollte, konnte in den letzten Monaten erkennen, wie die generelle Linie aussieht, dass man den Pandemieverlauf leider nur ungefähr prognostizieren kann und dass darauf immer wieder neu reagiert werden muss.
  22. In der Bundespressekonferenz gestern Abend und in den Äußerungen mehrerer weiterer Ministerpräsidenten ist einhellig ausdrücklich angekündigt worden, dass die Maßnahmen auch im Januar weitergelten werden. Ausdrückliche Begründung: Planungssicherheit. Siehe § 28a Abs. 5 IfSG in der neuen Fassung. Nennenswert klarer - und übrigens auch verhältnismäßiger - kann man es abstrakt-generell kaum regeln.
  23. Jetzt füttert doch diesen Troll nicht noch.
  24. Bei Corona befindet sich dieses ganze schöne Land in der Mitte, die von den weitaus meisten Menschen als solche erkannt und gewertschätzt wird.