AweSome22

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Alle erstellten Inhalte von AweSome22

  1. Die einzige Frage die ich mir hier stelle ist, wer von euch beiden die wirklichen "minderwertigkeits probleme" hat...
  2. Fähigkeiten: -fast-Jurist (schließe Studium bald ab) * dadurch ausgeprägte Kenntnisse und gespür in öffentlich rechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen. -Weinkenner -sehr gutes Allgemeinwissen -etwas Computerlinguistik -Tanzen (Standardtänze) -Schach, Sex,... (lach)
  3. AweSome22

    Ex versaut FB´s

    Also z.B. sowas : http://forum.jurawelt.com/ Du findest über google etliche. Einfach "jura" und "Forum" eingeben.
  4. AweSome22

    Ex versaut FB´s

    Also, ich bin Jurist... ...beraten darf ich Dich hier zwar nicht, da es das RBerG untersagt...Aber auf die zwei folgenden §§ darf ich Dich hinweisen. An Deiner Stelle würde ich einfach nach ähnlichen Fällen in einem juristischen Forum suchen, dort wird DIr auch geholfen, wenn Du Deinen Sachverhalt etwas abstrakter formulierst. Also einfach Namen mit A, B, usw. ersetzen und in der dritten Person, ohne "ich", verfassen. § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 238 Nachstellung (1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...