Andymcbandy

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  1. Vor Gericht ist es leider keine Auslegungssache, sondern eine Tatsache.
  2. Hallo, du machst dich immer dann strafbar, wenn du über 18 und sie unter 14 ist. Minderjährige untereinander, also wenn sie beide 14 oder älter aber unter 18 sind ist kein Problem. Problematisch wird es, wenn du über 18 bist, aber unter 21 und sie über 16 aber unter 18. In diesem Fall muss klar sein, dass du sie durch dein alter nicht in irgendeiner Form verführst. Vor allem muss das gegenüber ihrer Eltern klar sein. Es ist auch verboten, wenn sie unter 18 ist und du über 21! @Lightning: dir muss klar sein, das bei google auch kompletter Schwachsinn steht. lg