Zimbert

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Alle erstellten Inhalte von Zimbert

  1. Bei Nutten brauchst du kein game.
  2. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man am OLG auf intelligente Richter trifft. Du bist der Jurist. Glaubst du wirklich das Angebot der Behörde auf ein Verfahren zu verzichten wenn man das Vergehen gleich zugibt ist vollkommen unproblematisch?
  3. Ich empfehle Dir generell beim game nicht über Geld zu reden.
  4. Jurist oder nicht Jurist ist doch egal. Im Prinzip stimmt der Satz. Man braucht vielleicht nicht Rethorik und Glück vor Gericht, man muss überzeugende Argumente bringen. Und man muss bis zu einer Instanz kommen in der intelligente Richter sind die die Argumente verstehen.
  5. Ausserdem ist Tinder auch schon wieder ziemlich out.
  6. Was meinst du mit tindern? Ich kenne es nur, dass die Frauen Tinder auf ihrem Smartphone haben, mit ihren Freundinnen gegenseitig über die Typen die sie da auf ihren Smartphones haben lästern. Aber nie sich wirklich mit einem davon treffen.
  7. Ein Mahnverfahren wird bestimmt nicht eröffnet. Der erste Brief war ein Angebot, kein Bescheid. Ob die Bussgelder in anderen Ländern höher sind spielt keine Rolle. Es geht darum, dass in Deutschland der Bürger vom Staat mit Gebührenforderungen bedroht wird wenn er nicht "freiwillig" zahlt und auf ein rechtsstaatliches Verfahren verzichtet.
  8. Kennst du Frauen die Onlinegame betreiben aus deinem persönlichen Umfeld? Hast du dich mit denen von Angesicht zu Angesicht über deren Meinung zum Onlinegame unterhalten?
  9. Wo ist dir der Sachverhalt nicht klar? Er hat ein Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Bussgeld ist 30 Euro. Das Verwarnungsgeldangebot hat er nicht genutzt. Der Bussgeldbescheid wurde zugestellt. Gegen den Bussgeldbescheid hat er Rechtsmittel eingelegt, nun ist eine Verhandlung angesetzt.
  10. Die Frauen die sich bei einer Onlinebörse anmelden sind unterschiedlich. Die etwas attraktiveren sind nicht in einer Notlage schnell jemanden zu treffen. Die warten erstmal ab. Nach meiner Erfahrung, also HB6 und besser die ich aus meinem social circle kenne und Onlinegame ausprobieren, melden sich aber meistens nach einigen Wochen wieder ab ohne jemanden getroffen zu haben.
  11. Ja, die Zahl 10 war nur ein Beispiel. Ich hätte natürlich auch googeln können wieviele Richter in einem Senat sind und dann diese Zahl nehmen können.
  12. Irgendwie hat das Verwarnungsgeldangebot auch etwas von Nötigung. Ein Angebot, dass Sie nicht ablehnen können. Man verzichtet auf sein Widerspruchsrecht und bekommt die Gebühren erlassen. Ich weiss nicht ob es das auch in anderen Europäischen Ländern gibt.
  13. Du müsstest auf die Frau eingehen. Dich für sie interessieren. Auch in Kauf nehmen, dass sie erst in 2 Monaten so weit sein könnte dich zu treffen.
  14. Was deine Einschätzung der Erfolgsaussichten betrifft bin ich auch der Meinung es wird sich im Senat keine Mehrheit gegen das jetzige Verfahren finden. Es gibt noch den Europäischen Gerichtshof der unabhängig von Deutscher Rechtsauffassung urteilt.
  15. Ich hätte auch schreiben können, von 15 Richtern. Prozentrechnung, wieviele tatsächlich im Senat sitzen ist eine andere Sache.
  16. Ich fürchte die Frauen die du im real Life ansprichst haben alle einen Freund.
  17. Du bist noch ziemlich konfus. Ich glaube die Frauen merken das.
  18. Bist selber Jurist? Kein guter Stil, wenn man nicht weiter weiss sollte man besser schweigen und nicht beleidigend werden.
  19. Und Erfolg vor Gericht hängt auch vom Anwalt des Klägers ab. Ich habe übrigens gelesen, eine grosser Teil höchstrichterlicher Entscheidungen stammen aus Fällen bei denen man Querulantentum unterstellen würde.
  20. Von unserer Seite gibt es Bedenken. Von 10 Richtern am Bundesverfassungsgericht werden einige diese Bedenken teilen. Kennt man doch, 3 Juristen, 3 Meinungen.
  21. Die paar Euro sind für dich eine finanzielle Konsequenz. Für den TE ist das nicht so wichtig.
  22. Wir haben herausgearbeitet, dass es gewisse Bedenken an dem Verwarnungsgeldverfahren gibt. Die müssten aber von einem höheren Gericht entschieden werden. Dazu müsste der TE erstmal jetzt die Ablehnung in der Gerichtsverhandlung kassieren und dann in einer höheren Instanz weitermachen. Möchte er das?
  23. Das stimmt nicht. Die Zustellurkunde muss fehlerfrei sein.
  24. Das Bussgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Jeden Tag werden Tausende von Verwarnungsgeldangeboten verschickt. Fast alle erreichen den Empfänger. Deshalb wird es in Kauf genommen wenn es in Einzelfällen schief läuft. Man sieht darin keine Einschränkung der Grundrechte.