Also ich weiß nur, dass man, wenn man bei Schriftsätzen, die man bei Gericht einreicht, Internetseiten wie folgt zitiert: Auszug aus der Website "faz.net" vom 25. Mai 2011 Gegebenfalls kann man dann - so kenne ich es zumindest - noch einen konkreten Reiter oder Unterpunkt anführen.
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