Cycle

Advanced Member
  • Inhalte

    7195
  • Mitglied seit

  • Letzter Besuch

  • Siege

    71
  • Coins

     33

Alle erstellten Inhalte von Cycle

  1. Ziemlich unspektakulär. Mit Euroscheinen erweckst du wesentlich mehr Eindruck.
  2. Cycle

    Den Müll herunterbringen

    Selber Schuld. Kein Mitleid.
  3. Das hat mit dem, worüber wir zuvor diskutiert haben, nichts zu tun. Der Fehler des Gerichtes war hier schließlich, dass es den Sachverhalt nicht richtig ermittelt hat. Da ist das Problem, dass der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt nicht den wirklichen Vorkommnissen entsprach, nicht aber, dass das Gericht nicht die Gesetze ausgehend von diesem Sachverhalt richtig angewandt hätte. Ich weiß nicht, wo du deine Zahlen her hast, aber sie sollten dich skeptisch machen. Schließlich gab es laut Statistischem Bundesamt am Stichtag 31. März 2013 gerade mal 56.641 Strafgefangene. Deine Häftlingszahl könnte also höchstens stimmen, wenn man noch die Untersuchungshäftlinge miteinbeziehen würde. Was natürlich das Bild verzerren würde, weil die Rate an Unschuldigen unter Untersuchungshäftlingen naturgemäß in jeder Konstellation höher ist als unter verurteilten Strafgefangenen. Dass über 9 % aller Strafgefangenen unschuldig seien, was du vermutlich damit ausdrücken wolltest, halte ich aber auch davon unabhängig für eine sehr gewagte These. Abgesehen von der Verfassungsbeschwerde oder der Anrufung des EGMR. Deine persönliche Überzeugung ist natürlich ein gutes Argument. Fehlurteile kommen unbestritten vor, aber in den meisten Fällen wird er Fehler in der Sachverhaltsaufklärung liegen, was bedeutet, dass dem Urteil ein falscher Sachverhalt zu Grunde gelegt wird. Im Übrigen ist ein Fehlurteil nicht gleichbedeutend damit, dass der Verurteilte unschuldig ist. Ein Fehlurteil liegt nämlich auch dann vor, wenn der Verurteilte sich zwar strafbar gemacht hat, aber nicht nach der Norm, aufgrund derer er verurteilt wurde oder wenn der Sachverhalt falsch ist, der richtige Sachverhalt aber auch zu einer Bestrafung geführt hat. Für derartige Fehlurteile dürfte das deutsche Recht aufgrund seiner starken Formalisierung wahrscheinlich sogar stärker anfällig sein als manch andere Rechtskreise. Mag ja sein, dass du persönlich schlechte Erfahrungen mit deutschen Gerichten gemacht hast, aber der Satz ist trotzdem Quatsch. Das deutsche Rechtssystem ist sicher nicht perfekt, aber im internationalen Vergleich, auch mit anderen Rechtsstaaten, gehört es zweifelsohne zur absoluten Spitze.
  4. Zumindest gäbe es dann keine Online-Foren, in denen du so einen Mist ablassen könntest.
  5. Cycle

    Tinder

    Wo ist das Problem? Schon mal gesehen, wie Frauen tindern? Aus was für lächerlichen Gründen die Typen nach links wischen? Da braucht man echt kein schlechtes Gewissen zu haben, Frauen mit Hundebildern sofort auszusortieren.
  6. Natürlich nicht. Wie kommst du auf die Idee? Und? Wenn ich meinem Nachbarn beim Einparken ohne Vorsatz unabsichtlich den Außenspiegel zertrümmere muss ich den schließlich genauso ersetzen, wie wenn ich ihn mit voller Absicht abgetreten habe. Irrelevant, weil es nicht ums Strafrecht geht. Was du bei einer Abmahnung zu zahlen hast, ist eine rein zivilrechtliche Sache. Das Geld ist keine Strafe (die ginge schließlich auch an den Staat und würde ein Urteil oder einen Strafbefehl voraussetzen) sondern Schadensersatz an den Rechteinhaber für den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, dass du das Werk unbefugt verbreitet hast.
  7. In was für Clubs geht ihr bitte? Mal ganz abgesehen davon, dass der DJ der unwichtigste Typ überhaupt ist, den man zum Frauen abschleppen „auf seiner Seite“ haben kann. Der DJ ist genauso unwichtig wie alle anderen Typen auch. Aber wieso soll ich mich nicht trotzdem mit ihm verstehen. Ich kenne auch das Thekenpersonal und die Türsteher meiner Stammdisco. Weil du auf die Weise keinen Rapport aufbaust. Zum DJ hingehen, obwohl du nichts mit ihm zu tun hast, ihn „mit Handschlag zu begrüßen“, als sei es dein bester Kumpel und ihm dann so ein Kompliment zu machen, wirkt nur anbiedernd. Jemand, der diesen Ratschlag befolgt, fällt auf die Schnauze damit. Der DJ denkt sich da höchstens, „Was'n das für 'n Vogel?“
  8. Cycle

    Der Tinder Guide

    Mein Punkt ist nur, dass mit einer Frau, die sich einfach so an unbekannt im Club ohne finanzielle Interessen für Sex anbietet, in der Regel irgendwas nicht stimmen dürfte (in den meisten Fällen wohl: psychisch). Da ist ein Club eben was ganz anderes als zufällige Bekanntschaften im normalen Leben. Ich kann jede Frau verstehen, die in einen Club geht und mal ein bisschen Marktwert austestet, sich ansprechen lässt, mit Freundinnen über die Typen da schnattert etc. Alles ganz normales Verhalten. Aber mehr? Also ganz ehrlich, da würde ich auch umgekehrt als Mann stutzig: Ich hätte wirklich das Vorurteil, "Was stimmt mit der nicht, dass die sich hier im Club real anbietet?" Höchstwahrscheinlich. Mein Gott! „Schwierige Fälle zu knacken“ *tz* Tinder ist einfach eine Möglichkeit, die unkompliziert und ohne unnötigen Aufwand fickwillige Männer und Frauen zusammenbringt. Was man da für ein Bohei drum machen kann…unglaublich!
  9. Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland und wenn du § 182 III StGB zitierst, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, dass du von Deutschland sprichst. Ich weiß nicht, wo dein Auszug herstammt, aber jedenfalls ist er schlicht und ganz einfach falsch. Der entscheidende Fehler liegt im Wörtchen „wobei“. Im Gesetzestext steht aber „wenn“. Die von dir gepostete Formulierung besagt, dass Sex zwischen einem Über-21-Jährigen unter einer Unter-16-Jährigen strafbar sei, weil alleine schon durch den Altersunterschied eine „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenützt werde. Das steht aber nicht im Gesetz. Das Gesetz ist nämlich so formuliert, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass 14-Jährige oder ältere im Normalfall die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung haben und daher Sex mit ihnen nicht unter Strafe gestellt ist. Da aber die geistige und sexuelle Reife nicht bei allen Kindern und Jugendlichen gleich schnell geschieht, hat der Gesetzgeber weiterhin in das Gesetz geschrieben, dass es in Einzelfällen ausnahmsweise auch sein kann, dass 14-Jährige noch die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Dazu gibt es auch eine eindeutige Rechtsprechung, wobei meistens davon ausgeht, dass eine im Vergleich zu Altersgenossen deutliche Entwicklungsverzögerung vorhanden sein muss. Aber selbst dann ist Sex als Erwachsener über 21 Jahren mit einem oder einer Jugendlichen unter 16 Jahren, der eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung durch einen Gutachter attestiert wurde, nicht automatisch strafbar. Denn dazu muss nicht nur bei dem jugendlichen Partner diese fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegen, sondern diese auch noch explizit ausgenutzt werden. Das setzt die Hürde noch mal höher. So oder so, wenn man die Sache auf Grundlage der von Lopumbo gelieferten Informationen beurteilt, kann man eine Strafbarkeit nach § 182 Abs. 3 StGB ausschließen. § 182 Abs. 3 ist zwar ein Antragsdelikt, weshalb die Einstellung der Eltern durchaus eine Rolle spielt, da sie als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes auch Strafantragsberechtigt sind. Da wir aber oben schon festgestellt haben, dass das Fehlen eines Strafantrages bei weitem nicht die einzige Hürde ist, die dafür sorgt, dass Sex zwischen Erwachsen und Jugendlichen unter 16 Jahren straffrei bleibt, ist das ziemlich irrelevant. Nein, denn wie gesagt muss die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in der Persönlichkeit des Jugendlichen zu finden sein. Wer mit einer 15-Jährigen Volltrunkenen Sex hat, für den ist höchstens § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) relevant. Dabei ist dann aber das Alter egal. Und um „widerstandsunfähig“ zu sein, müsste sie sich schon komplett abgeschossen haben. Gut beschwipst wird da nicht ausreichen. So oder so, spielt das aber keine Rolle. Wenn sie beim Kennenlernen so besoffen war, dass sie nach § 179 StGB widerstandsunfähig gewesen wäre, er aber erst bei einem anderen Treffen mit ihr Sex hat, wo sie längst wieder nüchtern ist, ist sie dann schließlich keine widerstandsunfähige Person mehr. Die Religion des Richters hat damit nichts zu tun. Es gibt ziemlich einhellige Ansichten dazu, wie dieser Passus der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung auszulegen ist. Und die lautet: Sehr restriktiv. Auslegung im juristischen Sinne ist eine Kunst für sich. Das bedeutet nicht, dass der Richter da einfach seine persönlichen Ansichten einsetzen kann. Nein, verstehe ich nicht. Was hat die Tatsache, dass du dich darüber aufregst, dass du so lange auf einen Verhandlungstermin warten musst, mit der Strafbarkeit von Sex mit 15-Jährigen zu tun? P.S.: Vielleicht hilft ja der Hinweis auf diesem Fall, um endgültig auch dem letzten klar zu machen, dass der deutsche Staat sich doch im Zweifelsfall eher zurück hält, wenn es darum geht, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsen oder auch zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter Strafe zu stellen.
  10. Jetzt will ich später mal Zwillinge haben. Macht das Screening nach der richtigen Frau natürlich nicht einfacher. Ihr seid Schuld, wenn ich nie eine finde! Sag niemals nie: http://www.pickupforum.de/topic/107-lustigeinteressantekuriose-videosbilder-witze-anekdoten/?p=1911304 Dann sollte ich wohl schnellstens die Branche wechseln und gucken, dass die Life-Extension-Industrie brauchbare Ergebnisse liefert, bevor es für mich zu spät. Obwohl, schwierige Frage, ich glaube, ich geh lieber erst mal eine rauchen…
  11. Ist doch scheißegal, ob es psychosomatisch, Placebo-Effekt oder einen tatsächlichen Zusammenhang gibt. Wenn es dir besser geht, wenn du dein Schwarzbrot isst, dann iss das einfach. Gibt schließlich keinen Grund, warum du drauf verzichten solltest.
  12. Cycle

    Der Tinder Guide

    Aber den Männern mangelnde Würde vorwerfen…
  13. Jetzt will ich später mal Zwillinge haben. Macht das Screening nach der richtigen Frau natürlich nicht einfacher. Ihr seid Schuld, wenn ich nie eine finde!
  14. Nein. Nach § 182 III StGB macht sich nur strafbar, wer „dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Dass demnach diese Bestimmung unter den beschriebenen Umständen nicht relevant ist, weil dem Mädel, das hier beschrieben worden ist, sicher nicht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abgesprochen werden kann, hatten wir schon Seiten vorher festgestellt. Beziehst du dich damit auf dich?
  15. Doch. Wenn dein Vermieter seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, kann es schließlich nicht sein, dass du weiterhin verpflichtet bist, deine Pflichten aus dem Vertrag voll zu erfüllen. Soweit ich weiß, kannst du auch die Mieter weiterhin zahlen, unter Vorbehalt. Was dich im Zweifelsfall davor bewahrt, wegen Nichtzahlung fristlos gekündigt zu werden. Bin ich aber ganz sicher kein Experte dafür. Eben. Das heißt zwar nicht, dass der Richter nach seinem Gutdünken entscheidet, aber dass solche Dinge schnell sehr komplex werden. Deswegen Mieterschutzbund oder Anwalt anschalten und dir kompetenten Rat einholen.
  16. Schlecht gewählter Vergleich. Mit ordentlichem Trainingsplan, richtiger Ernährung und ein wenig Disziplin kann jeder halbwegs gesunde Mann innerhalb weniger Jahre nach fitnessästhetischen Maßstäben unter die Top 5 % aller Männer kommen. Und wenn Frau so viele gehabt hat, dass sie damit Gefahr läuft, solche Typen zu verschrecken, dann waren da runter auch rein statistisch schon genügend Fälle, die ihr gezeigt haben, dass man als Frau sich in dem Punkt mit der Wahrheit besser zurück hält ;)
  17. Eine jungfräuliche Befruchtung ist für jeden mittelmäßigen Reproduktionsmediziner technisch eine der leichtesten Übungen, da sollte das wirklich für Gott ein Problem gewesen sein? Aber auch Hilfsmittel gibt es in Amerika derzeit scheinabr ein richtige Epidemie jungfräulicher Geburten. Ich frage mich nur, was einen dann dazu antreibt, sich in einem Aufreißerforum herumzutreiben. Masochistische Anwandlungen?
  18. Klar, der Vielficker weiß schließlich, dass es klüger ist, manche Ansichten bei Frauen nicht anzusprechen. Sonst wäre er ja kein Vielficker. Außerdem ist es doch bei Frauen genauso wie bei Männern. Weshalb man aussortiert wurde, erfährt man meistens nicht. Ein Mann, der seiner Ische sagt, dass er in ihr kein LTR-Material sieht, weil sie als Dorfschlampe schon von jedem durchgenommen wurde, dürfte die Ausnahme sein. Das formuliert sich dann natürlich als meine Gefühle reichen einfach nicht aus für eine Beziehung. Halte ich für eine unzulässige Folgerung. Viel Sex zu haben macht aus einem Menschen nur einen Menschen, der viel Sex hat, aber nicht zwangsläufig einen Menschen, der reflektierter ist. Na dann ist das doch ein perfektes Aussiebkriterium. Wenn Mann Probleme mit der Anzahl der vorherigen Freundin hat, dann hat er nach deiner Meinung offenbar ein Minderwertigkeitsproblem, was vermutlich sogar berechtigt ist, weil er schlecht im Bett ist. Warum sollte eine Frau so jemanden wollen? Das einzige, was ich an deiner Argumentation nicht nachvollziehen kann, ist warum man Eifersucht auf die sexuelle Vergangenheit der Freundin aus männlicher Sicht trotzdem als etwas positives framen sollte
  19. Natürlich nicht. Nein, ich treffe Einzelfallentscheidungen.
  20. Habe ich einmal versucht. Endete mit einer fetten Beule auf der Stirn, weil ich in völliger Orientierungslosigkeit gegen eine Säule getanzt bin. In was für Clubs geht ihr bitte? Mal ganz abgesehen davon, dass der DJ der unwichtigste Typ überhaupt ist, den man zum Frauen abschleppen „auf seiner Seite“ haben kann.
  21. Bei Erstbezug ist es durchaus nicht unüblich, dass eine Wohnung bei der Besichtigung noch nicht völlig fertig ist.
  22. Troll woanders weiter. Mit der Einstellung wundert es mich nicht, dass du immer noch Jungfrau bist.
  23. Wenn du wissen willst, was die Mehrheit der Deutschen zu bestimmten Themen denkt, dann wende ich an Meinungsforscher. Leserkommentarbereiche sind niemals repräsentativ, egal um welche Zeitung es geht.
  24. Edit: Falsche Informationen.
  25. Merkst du was? Völlig unproblematisch. Wir sind schließlich nicht in Kalifornien. War bei uns in der Schule nicht anders. Wobei die „alten Säcke“ nicht wirklich anständige und erfahre Männer waren. Dass man als 16-Jährige auf Jungs 20+ steht, völlig normal. Dass man als erwachsener Mann eine heiße 16-Jährige auch sexuell attraktiv findet, völlig normal. Aber wenn man als Student, Ü20, ausreichend Optionen hat, dann wirkt die Beziehung zu einer 16-Jährigen eher nicht besonders verlockend. Da sind dann die Unterschiede an Lebenserfahrung und in den jeweiligen Lebensrealitäten doch erheblich. Bekannte meiner Eltern waren begeistert, als ihre damals 16-Jährige Tochter sich eine 32-Jährigen Freund zugelegt hat. Mit dem habe man sich abends so erwachsen unterhalten können, der sei so vernünftig gewesen und nicht dauernd nur auf Party aus, etc. Nach der Formel dürfte ich ja jetzt schon keine 20-Jährigen mehr abschleppen… Oh mein Gott. Invasion der Hobbypsychologen! Ich hatte mit 16 auch größtenteils Freunde, die fast alle um die 20 Jahre alt waren. Leute, die mein Alter nicht kannten, haben mich damals immer auf 20 oder 21 geschätzt. Auch wenn ich es im Rückblick natürlich selber nur schwer neutral beurteilen kann, ist es sehr wahrscheinlich, dass ich mich als 16-Jähriger auch „wie 20“ verhalten habe. Aber vermutlich habe ich meine krassen, negativen „prägende Erfahrung“ einfach verdrängt… Das Mädel, um das es hier geht, mach dieses Jahr Abi und fängt ein Studium an. Dass ihre „natürlich Umgebung“ aus 15–16-Jährigen besteht dürfte da unwahrscheinlich sein. Vermutlich hat sie deutlich mehr mit 24-Jährigen als mit 14-Jährigen zu tun.