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Alle erstellten Inhalte von Balou_
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Mit den A&M Schuhen habe ich ganz gute Erfahrungen gemacht. http://www.deichmann.com/DE/de/shop/marken/am_shoe.cat?filter-brand_r=6&filter-brand_c=6
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Dümmer geht es nicht. Ich vermute du meinst "anscheinend". Scheinbar heisst ich bin nicht blöd, du verstehst es nur nicht. Oder schreib einfach, wie im Kindergarten "Balou ist ganz doof!"
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Bei meiner Armbanduhrkamera ist jetzt nach 2 Jahren die Batterie für die Uhr leer. Den Deckel an der Uhr hab ich leicht mit einem Messer öffnen können, da ist aber nur ein angelöteter Akku für die Kameraelektronik zu sehen. Keine extra Uhrenbatterie. Weiss jemand wie man so einen Deckel wieder zu kriegt? Geschraubt ist der nicht. Lässt sich aber nicht wieder festdrücken. Diese Bilderuploadkamera halte ich als für unsere Zwecke nicht geeignet. Aber deine Angst vor dem Upload teile ich nicht. Wenn er auf einem fremden Server liegt ist der Inhalt noch lange nicht zugreifbar. Ich halte die Uhrencam für eine sehr gute Lösung. Weil man sie schwenken kann.
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Project Millionaire - Mitro's FR Collection
Balou_ antwortete auf Marko Polo's Thema in Field Reports
Ich find cool. Hab schon drauf gewartet dass jemand mit diesem Plan daherkommt. 1. Weiss ich auch nicht, ich jedenfalls lande ganz unbewusst immer bei Millonenerbinnen. Ein Tip ist, suche dir eine Wohnung in einem richtig fett teuren Villenviertel. 2. Ich würde mich da garnicht auf alte Frauen konzentrieren. Eine junge aus einer Millionärsfamilie ist ganz in Ordnung. -
Mal eine Zwischenfrage, warum regt es dich so auf wenn ich versteckte Fotos und Filmaufnahmen von den Frauen mache die ich anbagger? Ich zeige die nur meinem Bruder und meiner besten Freundin. So hab ich das bei Facebook eingestellt. @Elia: Dein letzter Satz ist wirklich sehr dürftig.
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Das Urheberrecht soll sicherstellen, dass Künstler für ihre künstlerische Leistung einen gerechten Lohn erhalten. Deshalb ist schon allein die Weitergabe eines Fotos ohne Einwilligung des Models verboten. Aber bei den versteckten Aufnahmen gibt es keine Models die Anspruch auf Entlohnung haben. Das Urheberrecht soll keine Persönlichkeitsrechte schützen. Bei einfachen Modeaufnahmen müsste, wenn urheberrechtliche Forderungen geltend gemacht werden erst geprüft werden ob es sich tatsächlich um Kunst, es wird da der Begriff "Schöpfung" benutzt, handelt oder ob es ein handwerkliches Produkt ist. Bei handwerklichen Produkten ist der gewerbliche Rechtschutz zuständig. Nun sind wir beim Grundgesetz gelandet. Da muss abgewogen werden. Ich habe auch mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit solange ich niemandem einen echten Schaden zufüge. Ich habe nichts dagegen wenn mich irgendwer filmen würde. Es hängen sowieso fast überall Überwachungskameras herum. Ich hab andere Probleme die mir wichtig sind.
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Das Urheberrecht regelt die Rechte der Urheber. Wieso meinst du auch jemand der nicht Urheber ist könnte Urheberrechte beanspruchen? Es geht im Par 22 Kunsturhebergesetz um Bildnisse, also künstlerische Werke, nicht um Schnappschüsse. Hast du einen Kommentar dazu was mit "Bildnissen" gemeint ist? Nach deinen Ausführungen scheint es mir so zu sein, wenn ich ein Bild auf meine Facebookseite hochlade und es nur für sehr wenige gute Freunde und Familienangehörige sichtbar mache ist es damit noch nicht veröffentlicht.
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Jetzt zitierst du das Urheberrecht. Damit das greift muss die abgebildete Person Urheberin des Bildes sein. Oder Miturheberin. Bei einem Schnappschuss ist die abgebildete Person aber nicht Urheberin, sie hat nicht gestalterisch mitgewirkt. Ist "auf Facebook knallen" überhaupt Veröffentlichen? Bestimmt nicht wenn ich das Bild nur für meine Freunde sichtbar mache. Meine Facebookfreunde sind nicht die Öffentlichkeit.
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Es geht in diesem Thread um Markenpiraterie. Oder hab ich das falsch verstanden?
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Wie sieht es jetzt aus mit dem Gold als sichere Wertanlage? Was ich nicht verstehe, wenn eine Aktie auf die Hälfte ihres Preises fällt wird das so hingenommen. Beim Gold wundern sich nun alle, dass der Preis massiv fällt. Was mir gefällt sind Byzantinische Goldmünzen von 560 nach Christus.
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Merkwürdiger Humor, das soll ein Scherz sein.
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Oder er meint das Gefühl ein Aussenseiter zu sein.
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Kopf voll mit explodierender Theorie - Ich krieg' zu viel.
Balou_ antwortete auf Viri's Thema in Anfänger der Verführung
Wie auch immer, du wirkst ziemlich aufgeregt zur Zeit. Das könnte böse enden. -
Männer haben Angst vor schönen Frauen <----- das ist auch nicht bewiesen! Mir ist es eher unangenehm mich mit nicht so schönen Frauen zu unterhalten. Die muss ich immer ablehnen. Und das tut mir selber auch weh.
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Kopf voll mit explodierender Theorie - Ich krieg' zu viel.
Balou_ antwortete auf Viri's Thema in Anfänger der Verführung
Dieses "Ich habe soviele Gedanken in meinem Kopf, der könnte platzen." ist allerdings ein Besorgnis erregendes Symptom. Deshalb mein Rat, cool down und beschäftige dich erstmal mit realen Frauen. Deine Fuckbuddies nehme ich dir auch nicht so ab. -
Anwälte erzählen auch viel und drängeln Mandanten in sinnlose Gerichtsverfahren. Par 201a Strafgesetzbuch Strafbar ist es den "höchstpersönlichen Lebensbereich" zu verletzten. Das steht da so ausdrücklich. Es steht da absichtlich nichts von Fotos in der Öffentlichkeit. Es geht um eine Wohnung oder einen gegen Einblick besonders geschützten Raum. Eine Interessenabwägung. Die aufgenommene Person muss ein nachvollziehbares Interesse daran haben nicht aufgenommen zu werden. @h3R0in: Ich denke diese Leute können kein sinnvolles Interesse daran nachweisen nicht kurz durchs Bild zu huschen. Problem ist natürlich, wenn jemand aus Hamburg krankgeschrieben ist und sein Chef sieht ihn jetzt in München auf der Strasse spazierengehen. Kriminelle Betrügereien zu verschleiern gilt vermute ich nicht als schützenswertes Rechtsgut. Aber was ist wenn jemand aus Hamburg seiner Frau gesagt hat er geht für zwei Wochen zu einer Schulung nach Köln und wird dann von seiner Frau im Hintergrund im TV in Stuttgart Arm in Arm mit einer anderen Frau gesehen? Ist der Mann dann selbst Schuld weil er sich in der Öffentlichkeit gezeigt hat? Natürlich ist es nicht strafbar seine Frau zu betrügen, aber wie wird das bei der Güter- und Interessenabwägung bewertet? Das Fersehteam hat ein Interesse daran einen lebendigen Hintergrund für das Interview zu haben. Muss das Fernsehteam dazu Komparsen bezahlen die im Hintergrund rumlaufen? Oft geht es darum etwas zu sehr aktuellen Fragen zu produzieren, dann ist es nicht unbedingt möglich die Strasse extra abzusperren.
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Oder meinst du was ganz Neues? Apps programmieren? Da gibts auch schon Praktikumsplätze:
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Erst ein Praktikum machen. Also ein Restaurant eröffnen ---> erstmal in einem Restaurant arbeiten Internethandel betreiben ---> praktikum bei Amazon oder einem ähnlichen Betrieb Immobilienunternehmer werden -----> in einer Hausverwaltung arbeiten Waren importieren oder exportieren ---> Volontariat in einem Aussenhandelsgeschäft
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Ein grundsätzliches Veröffentlichungsverbot für Bildaufnahmen gibt es nicht. Man muss aber gut begründen können warum es notwendig war ein Foto zu veröffentlichen ohne es der betreffenden Person vorher anzukündigen. Man kann sich da auf die Freiheit als Künstler berufen. Ein absolutes Recht am in der Öffentlichkeit aufgenommenem Schnappschuss lässt sich m. E. nicht aus dem Persönlichkeitsrecht herleiten. Die Hutkamera wird nicht viel bringen. Da kannst du nur Einzelbilder aus dem Film ausschneiden. Oder du musst den Kopf ganz still halten wenn du einen brauchbaren Videoclip aufnehmen willst.
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Ich hatte mit meiner Uhrenkamera einen gewissen gestalterischen Willen. Eine Kamera die fest vor der Brust montiert ist wäre für mich langweilig. Tatsächlich hab ich auch nur wenige Aufnahmen gemacht. Die Bildqualität ist noch so aus 2007. Wenn ich diese Form der Fotografie ernsthaft betreiben wollte würde ich mir eine Uhrenkamera mit der neuesten Technik kaufen. Der Hersteller in China heisst glaube ich "OctaCam".
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1975 wurde es ins Strafgesetzbuch als Par 201 aufgenommen, "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes." Über Bild und Filmaufnahmen steht da nichts. Das Thema Bild und Filmaufnahmen wurde erst später, als das Thema durch das Internet akut wurde geregelt. Einmal durch das Urheberrecht. Wenn die abgebildete Person mitgewirkt hat ein Werk zu erschaffen dann hat sie Anspruch auf das Urheberrecht an dem Werk. Sonst geht es primär darum ob der abgebildeten Person ein Schaden zugefügt wird. Dann könnte Verleumdung oder Beleidigung vorliegen. Die ungefragte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist verboten weil sonst Leute in Prozessen mit Tonaufnahmen ankommen könnten in denen ihnen irgendetwas versprochen wurde. Der Gestzgeber weiss, Leute reden viel was hinterher nicht so gemeint ist. Man darf Leute auch nur in öffentlichen Bereichen aufnehmen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zeigen.
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"Ich hab nicht verkauft, hab nur abgewickelt." meinst du im Ernst das kauft dir ein Richter ab? Und "ich hab nichts gewusst" ist auch keine gute Ausrede vor Gericht. Wenn du im Laden was klaust kannst du dich auch nicht damit herausreden du würdest im Auftrag einer Firma in Malta handeln und die Firma in Malta wäre verantwortlich.
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Das ist kein Problem, ich hab unterwegs Aufnahmen gemacht, konnte den Arm anlehnen und so weiter. Ich finde diesen Hass hier unnötig, ich vermute, die Leute die hier rumhaten will bestimmt niemand fotografieren. Ist interessant Fotos von Menschen zu machen die sich nicht in Positur setzten. Ich geb die Bilder auch nicht weiter.
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Wie gesagt, das ungefragte Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist verboten, Bildaufnahmen nicht.
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Kopf voll mit explodierender Theorie - Ich krieg' zu viel.
Balou_ antwortete auf Viri's Thema in Anfänger der Verführung
Bist du dazu fähig in einem Club eine Frau anzusprechen und mit ihr eine Unterhaltung zu führen?