Hi zusammen, ich weiß nicht, ob es bzgl. des Teleskopschlagsstocks schon erwähnt wurde, aber das Teil unterliegt einem Führverbot (§ 42a I Nr. 2 WaffG). Kaufen ist möglich, Führen nicht. Alles andere wurde bereits erwähnt. Alles Gute für Dich! Beste Grüße, Tessmer
Wir verwenden Cookies auf Deinem Gerät, um die Funktionalität und Benutzererfahrung in unserem Portal zu verbessern. Du kannst Deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten gehen wir davon aus, dass Du bereit bist fortzufahren. Datenschutzerklärung