"Plumpe Anmache": Frauen rufen Polizei

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Das klingt schwer nach schlecht angewendetem Pickup :-)

Wiederholt ist in den vergangenen Wochen ein junger Mann auf „offener Straße“ mit einer plumpen, sexuellen „Anmache“ an Frauen herangetreten.

Auf die Idee mit der plumpen Anmache sei er über das Internet gekommen

http://www.ivz-online.de/aktuelles/muenste...tenstrolch.html

Gruß

Robin

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Ich finde die Kommentare dazu viel interessanter.

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Ich finde die Kommentare dazu viel interessanter.

Ja, interessant!

Bemerkenswert ist auch die Überschrift, in welcher der Provinzblatt-Lohnschreiber (Beleidigung beabsichtigt) den ungeschickten Mann als "Sittenstrolch" benennt.

Ich dachte zuerst, da hätte jemanden seinen Schwanz vorgezeigt.

Robin

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Ich versteh die Einwohner, wer jedes ma damit rechnen muss von irgendeinem schlecht angemacht zu werden, wird sich darüber auch ärgern, genauso nerven mich auch diese Leute die Geld von einem verlangen für irgendwelche Operationen die eh nie stattfinden.

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Neulich im Club steht eine besoffene Dicke vor mir und lallt mir ins Gesicht "Ich will ein Kind von dir!"

Die kriegt keine Anzeige, bzw. wenn ich zur Polizei gegangen wäre, hätte das niemand ernst genommen.

In dieser Gesellschaft wird mit zweierlei Maß gemessen und die Frauen meinen inzwischen, sich alles herausnehmen zu können!

Würde mich nicht wundern, wenn dieselben Frauen, die hier die Polizei gerufen haben, im Club selbst die krassesten Direktapproaches durchführen.

Aber die dürfen das ja, weil sie eine Muschi haben.

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Würde mich aber auch interessieren weswegen er ein Bußgeld bezahlen soll. Erregung öffentlichen Ärgernisses? Nur wegen einer Anmache?

Laut Provinzblatt-Lohnschreiber wird erstmal nur ermittelt.

Ich tippe, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Frauen direkt anzusprechen, kann an sich ja kaum strafbar sein. Sich dabei dabei blöde anzustellen auch nicht - und verwerfliche Beweggründe kann man ihm auch nicht unterstellen.

PS:

Kanns eigentlich sein, dass das hier ne eher schläfrige Community ist? Da ist gerade einer von euch staatlicher Repression ausgesetzt, nur weil er euer Hobby ausübte. Regt sich da nix? Kein Protest?

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PS:

Kanns eigentlich sein, dass das hier ne eher schläfrige Community ist? Da ist gerade einer von euch staatlicher Repression ausgesetzt, nur weil er euer Hobby ausübte. Regt sich da nix? Kein Protest?

Du, analog mal zu meinem Lieblingsthema den Kiffern: Wenn's halt einer kiloweise übertreibt und erwischt wird... selbst dran Schuld.

Man muss ja nicht zwangsläufig

an einem Tag 20 Frauen nach Sex zu fragen

bzw. man kann es ja geschickter anstellen als irgendjemandem

"Ich will ein Kind von dir!"

ins Gesicht zu lallen.

Jon29 sagts ja jedes Mal, wenn das Thema darauf kommt: Streetsarging am laufenden Band bringt nicht zwangsläufig positive Ergebnisse im Hinblick auf die Entwicklung der eigenen Gamefähigkeiten. Und in dem Fall hat der Soziallegastheniker anscheinend die Quittung dafür bekommen. Denn selbst wenn es eingestellt wird, er ist jetzt als eine Art von Perverser in Inpol. Super...

Außerdem gilt immer das elfte Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen!

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Ich tippe, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Wenn die Akte eine Staatsanwältin auf dem Tisch bekommt, bestimmt nicht. Man müsste den Fall weiter verfolgen...

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Neulich im Club steht eine besoffene Dicke vor mir und lallt mir ins Gesicht "Ich will ein Kind von dir!"

Die kriegt keine Anzeige, bzw. wenn ich zur Polizei gegangen wäre, hätte das niemand ernst genommen.

In dieser Gesellschaft wird mit zweierlei Maß gemessen und die Frauen meinen inzwischen, sich alles herausnehmen zu können!

Würde mich nicht wundern, wenn dieselben Frauen, die hier die Polizei gerufen haben, im Club selbst die krassesten Direktapproaches durchführen.

Aber die dürfen das ja, weil sie eine Muschi haben.

Naja, kommt halt drauf an was er vom Stapel gelassen hat. Davon wird ja nichts gesagt.

Ansonsten geht schon relativ viel durch.

Wieoft höre ich denn das obligatorische: "Hey, Du geile Schlampe. Lass ma ficken"

Ich geh' mal bewusst nicht drauf ein welche Leute das vornehmlich sagen :-D

Muss also schon einiges passieren,damit jemand sich genötigt fühlt die Polizei zu rufen.

bearbeitet von Morituri

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Den reinen Wunsch zu äußern, mit einer Frau Sex haben zu wollen, ist definitiv nicht Strafbar. Im schlimmsten Fall ist so eine Frage höchstens als "unhöflich" zu werten. Unhöflichkeit ist allerdings in Deutschland nicht strafbar ^^ Es gab schon vor etlichen Jahren, Gerichtsurteile genau zu dieses Thema ...

Sollte er jedoch die Frau bedrängt, eingeschüchtert, vielleicht auch beleidigt haben usw., dann sieht die Sache noch mal ganz anders aus ...

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Den reinen Wunsch zu äußern, mit einer Frau Sex haben zu wollen, ist definitiv nicht Strafbar.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...rgriffigkeiten/

Wer eine ihm nur flüchtig bekannte Frau fragt, ob sie mit Sex gegen Bezahlung einverstanden ist, begeht eine Beleidigung. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Interessant ist die Entscheidung deswegen, weil die gleichen Richter im letzten Jahr eine Beleidigung verneint hatten, wenn ein Mann eine Jugendliche gegen ihren Willen im Halsbereich küsst und sie an Hals und Ohren leckt.

Es geht also doch einiges im Street Game. Also, Jungs. Leckt sie ab, ich will einen Artikel in der Hinterobertupfingen-Post lesen...! ;-)

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Den reinen Wunsch zu äußern, mit einer Frau Sex haben zu wollen, ist definitiv nicht Strafbar.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...rgriffigkeiten/

usw.

Danke. Das der Typ aus Ibbenbüren der Frau jetzt allerdings Geld angeboten hätte, ist mir entgangen ... hat er? Leider stehen in dem Artikel keine weiteren details dazu und überhaupt sind das rechtlich zwei verschiedene Sachverhalte.

Nochmal: "Ich will mit dir Sex haben" ist vielleicht unhöflich, aber nicht strafbar. Alles Ok wenn man das so akzeptiert. Wenn man dann allerdings unbeeindruckt weiter macht, begibt man sich auf sehr dünnes Eis und sein schicksal unter umständen in die Hände eines Gerichts die dann entscheiden ... wer will das schon?

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Danke. Das der Typ aus Ibbenbüren der Frau jetzt allerdings Geld angeboten hätte, ist mir entgangen ... hat er? Leider stehen in dem Artikel keine weiteren details dazu und überhaupt sind das rechtlich zwei verschiedene Sachverhalte.

Tatsächlich? Wäre mir doch fast entgangen ... oder nicht? Zum Glück habe ich den Unterschied zwischen Sex und Sex gegen Bezahlung weiter oben fett markiert. Sonst würde ich jetzt ziemlich dämlich dastehen.

Nochmal: "Ich will mit dir Sex haben" ist vielleicht unhöflich, aber nicht strafbar. Alles Ok wenn man das so akzeptiert. Wenn man dann allerdings unbeeindruckt weiter macht, begibt man sich auf sehr dünnes Eis und sein schicksal unter umständen in die Hände eines Gerichts die dann entscheiden ... wer will das schon?

Tjaja, "vielleicht" unhöflich? ;-) Und "strafbar" iSv tatbestandliche Beleidigung wahrscheinlich nicht. Wenn du die Urteile hast, ich würd sie gerne in juris nachschlagen. Aber unabhängig davon: Wer hat schon Lust gefahrenabwehrrechtlich von der Polizei in die Mangel genommen zu werden? Das kann nicht nur peinlich, sondern auch nervig werden. Ich persönlich hätte keine Lust mir von zwei Oberförstern eine Leier anhören zu müssen und evtl. eine OWi aus fadenscheinigen Gründen gepinnt zu bekommen. Vorallem wenn die Frau auch nicht gerade dumm ist könnte sie auch eine (weitere) Straftat konstruieren ("Als ich nein gesagt hab, hat er mich gepackt/hat er Schlampe gesagt/mir gedroht etc."). Soll ja alles schon vorgekommen sein.

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Nochmal: "Ich will mit dir Sex haben" ist vielleicht unhöflich, aber nicht strafbar. Alles Ok wenn man das so akzeptiert. Wenn man dann allerdings unbeeindruckt weiter macht, begibt man sich auf sehr dünnes Eis und sein schicksal unter umständen in die Hände eines Gerichts die dann entscheiden ... wer will das schon?

Tjaja, "vielleicht" unhöflich? :rolleyes: Und "strafbar" iSv tatbestandliche Beleidigung wahrscheinlich nicht. Wenn du die Urteile hast, ich würd sie gerne in juris nachschlagen. Aber unabhängig davon: Wer hat schon Lust gefahrenabwehrrechtlich von der Polizei in die Mangel genommen zu werden? Das kann nicht nur peinlich, sondern auch nervig werden. Ich persönlich hätte keine Lust mir von zwei Oberförstern eine Leier anhören zu müssen und evtl. eine OWi aus fadenscheinigen Gründen gepinnt zu bekommen. Vorallem wenn die Frau auch nicht gerade dumm ist könnte sie auch eine (weitere) Straftat konstruieren. Soll ja alles schon vorgekommen sein.

"Vielleicht" geht es für eine Frau auch einfach nur OK und ist in ihren Augen alles andere als "unhöflich", sondern "direkt", "selbstbewusst", "fech" etc. und es würde nie zu einer Anzeige kommen ^^ Liegt ja auch immer ein bisschen an der Frau und in wie weit sie sich durch eine Frage angegriffen fühlt ...

Von dem Urteil habe ich damals selber nur aus der Zeitung erfahren und das ist schon ein paar Jährchen her. Aber es ging genau um dieses Thema. Ein Mann fragt eine Frau auf der Straße, ob sie Sex mit ihm haben wolle. Diese war über diese Frage so sehr erbost, das sie umgehend Anzeige erstattet hat. Sie fühlte sich mehr oder weniger von dem Herren beleidigt.

Das Gericht entschied später aber: "Nix da, die Frage an für sich mag unhöflich sein, aber stellt noch lange keine Beleidigung dar. Die Frau müsse damit leben, zumal er nur den Wunsch geäußert hat mit der Frau zu schlafen und die Frau ohne Probleme ablehnen konnte.". Klage abgewiesen ...

Zu dem anderen hast du natürlich Recht, würde mir auf den Sack gehen mich ständig über die Bullen ärgern zu müssen, zumal dieser Weg auch wenig erfolgsversprechend zu sein scheint.

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Ihr wisst ja nicht was der gemacht hat....

.. es reicht ja zum Beispiel dicke aus wenn ein Anfänger das hier probiert und dabei ein wenig falsch kalibriert: http://www.pickupforum.de/index.php?showtopic=79732&hl=

Wenn man als Anfänger genügend Fehler macht kann es schließlich sogar passieren dass eine Frau sich bedroht fühlt.. sie weiß ja nicht dass sie

es nur mit einem PU Anfänger zu tun hat... es könnte ja ein echter Irrer sein. Wenn dann jemand nicht genügend Gespür hat sie in Ruhe zu lassen....

Einen interessanten Aspekt hat diese Meldung aber:

Die Polizei hat die Notizen des "Mannes" gleich mit beschlagnahmt. Ich finde das ist ein interessanter Aspekt, vor allem für diejenigen die meinen sie müssten ihre "Approaches" filmen.... wenn es eine Anzeige geben sollte liefert man so gleich genügend Beweismaterial das gegen einen selbst verwendet werden kann.

bearbeitet von afc_squared

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Hab mal oberflächlich nach Geschlechtsehre iVm § 185 StGB gesucht.

Urteile:

BGH 1 StR 509/91

1. Eine Beleidigung nach StGB § 185 liegt auch schon darin, daß der Täter einem jungen Mädchen sexuelle Handlungen gegen Entgelt anbietet, obwohl er keinerlei Anlaß dazu hat, das Mädchen für käuflich zu erachten

BGH 3 StR 504/85

1. Nimmt der Täter sexuelle Handlungen an oder vor einem Jugendlichen vor, ohne hierdurch den Tatbestand eines Sexualdelikts zu erfüllen, so kommt eine Bestrafung wegen Beleidigung in Betracht, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Jugendlichen enthält.

OLG Koblenz 1 Ss 523/85

1. Eine Verletzung des geschlechtlichen Schamgefühls stellt als solche noch keine Ehrenkränkung im Sinne des StGB § 185 dar; hinzukommen muß vielmehr, daß der Täter - ausdrücklich oder konkludent seine Einschätzung von der Minderwertigkeit des Opfers zum Ausdruck bringt und zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann". Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Betroffene selbst tatsächlich in ihrer Ehre gekränkt fühlt

OLG Hamm 3 Ss 410/07

Die Kundgabe einer abschätzigen Bewertung der Persönlichkeit kann darin liegen, dass eine Person mit einem jederzeit zur Verfügung stehenden (Lust-)Objekt zur Befriedigung von sexuellen Bedürfnissen gleichgesetzt wird

OLG Karslruhe 1 Ss 13/02

2. In einer sexuellen Handlung allein ist noch nicht die Kundgabe einer herabsetzenden Bewertung des Betroffenen zu sehen. Eine sexuelle Beleidigung liegt nur dann vor, wenn der Demütigungscharakter in den Vordergrund tritt und dieser ein eigenständiges Gewicht erlangt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter nicht allein aus "geschlechtlichem Interesse am Opfer" handelt, sondern durch begleitende Äußerungen oder durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, sein Opfer sei mit einem Makel behaftet, der dessen Geltungswert mindere und der die Tat aus seiner Sicht rechtfertige. Einer auf offener Straße vorgenommenen sexuellen Belästigung kann eine derart eigenständige Bedeutung beikommen, wenn es sich nicht um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt.

Für Zeitschriften exemplarisch:

Otto, JZ 1989, 803

In zustimmender Anmerkung zu BGH, 1989-03-15, 2 StR 662/88, JZ 1989, 801 setzt Verfasser sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen sexuelle Handlungen eine Ehrverletzung iSd StGB §§ 185ff darstellen. Hierzu legt er zunächst die Gewährleistungen des GG Art 1 Abs 1 S 1 dar und macht den Unterschied deutlich zwischen der als Kernbereich geschützten Achtung der Person (innere Ehre) und dem sozialen Achtungsanspruch (äußere Ehre). Nur die Verletzung des letzteren falle tatbestandlich unter StGB §§ 185ff. Die Verletzung des Schamgefühls und der Geschlechtsehre betreffe die innere Ehre. Für die StGB §§ 185ff müsse hinzukommen, daß der Täter die seiner Meinung nach bestehende Minderwertigkeit dieses Anspruchs kundtue. Zutreffend habe die vorliegende Entscheidung die Voraussetzungen dahingehend präzisiert, daß nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters durch den Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers liegen müsse. Damit werde den unterschiedlichen Angriffsobjekten der Beleidigungsdelikte und der Sexualdelikte Rechnung getragen und klargestellt, daß die Beleidigungstatbestände keine Auffangtatbestände seien.

Sprich: Macht man es wie der Molzer mit Schirm, Charme und Melone (lies: einigermaßen kalibriert) gehts idR gut. Ob's darüber hinhaus (= unkalibriertes Crash'n'Burn) sinnvoll wäre? Naja...

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Aber die dürfen das ja, weil sie eine Muschi haben.
Kanns eigentlich sein, dass das hier ne eher schläfrige Community ist? Da ist gerade einer von euch staatlicher Repression ausgesetzt, nur weil er euer Hobby ausübte. Regt sich da nix? Kein Protest?

Na ich protestiere dochg iummer gegen diese plumpe Direkt ANnachen, :wub: Auch wenn hier wieder die Leute schreien, hauptsache direkt und eine Frau nach der anderen anlabern, se das beste und beweise vopll Eier. Es ist einfach eine Honk Vorgehensweise.

Aber wieder sind die anderen die bösen, wenn man selbst wie ein vollhonk handelt. :-D

Ne Leute, lieber als abschreckendes Beispiel nehmen, daß man nicht blind darauflkos approached, und gerade als Anfänger die direkt Masche fährt. Das kommt raus, wenn man Kalibration, und verbesserung der sozialen Fähigkeiten einfach unter den Tisch fallen läßt...

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