Was darf man alles? (rechtlich gesehen)

12 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe mutige Leute,

ich bin ein RAFC, ich bin zurzeit in so ner "Abhärtungsphase" und möchte diverse Sachen ausprobieren... und manchmal frage ich mich, ob ich es darf. :-p Ich meine, ob ich rechtlich im grünen Bereich bin... :-D

Montag z.B. hab ich einfach so gefragt "Kann ich deine Nummer haben?" (Dabei habe ich natürlich nicht die Nummer wirklich gewollt, ich wollte es halt einfach so ausprobieren...)

Die Antwort war: "Wie dreist bist Du denn? Hast Du denn keinen Anstand?" Ich hab nichts gesagt, hab nur darüber lachen können und bin weiter gegangen. :-D

Meine Fragen im einzelnen:

Darf ich...

1. ... jemanden auf der Straße nach bisschen Small-Talk berühren (z.B. die Arme)?

2. ... auf der Straße hinterherpfeifen?

3. ... jemanden auf der Straße nach Sex fragen?

4. ... jemanden an der UNI einfach so vom Mund küssen?

5. ... jemanden einfach so von der Wange küssen?

6. ... jemanden verfolgen?

7. ... nach dem Number Close umarmen?

8. ... jemanden auf der Straße den Arsch anpacken?

9. ... mit der Lichhupe oder "normaler" Hupe "anmachen"?

10. ... auf der Straße "Du Sexgeile Sau" rufen?

11. ... in der Bahn einfach jemandem sagen, dass sie geile Beine hat? Beispiel: "Boah, sie haben aber geile Beine!"

Vieles davon würde ich nicht machen, aber ich will trotzdem wissen, ob ich es darf...! Ich habe Limited Beliefs, ala "sowas darf man garnicht machen..."

LG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ob man es rechtlich darf weis ich nicht, aber ich kann sagen was ich dazu denke:

Darf ich...

1. ... jemanden auf der Straße nach bisschen Small-Talk berühren (z.B. die Arme)?

2. ... auf der Straße hinterherpfeifen?

3. ... jemanden auf der Straße nach Sex fragen?

4. ... jemanden an der UNI einfach so vom Mund küssen?

5. ... jemanden einfach so von der Wange küssen?

6. ... jemanden verfolgen?

7. ... nach dem Number Close umarmen?

8. ... jemanden auf der Straße den Arsch anpacken?

9. ... mit der Lichhupe oder "normaler" Hupe "anmachen"?

10. ... auf der Straße "Du Sexgeile Sau" rufen?

11. ... in der Bahn einfach jemandem sagen, dass sie geile Beine hat? Beispiel: "Boah, sie haben aber geile Beine!"

1. Warum sollte man es nicht dürfen? Wenn es die frau nicht mag, dann wird sie es dir deutlich zu spüren geben, sie dreht sich dann entweder weg, oder geht oder schlägt dich.

2. Auch hier glaube ich nicht, daß es verboten ist, aber es ist einfach Affig und zeugt von einer gewissen Bauarbeitermentalität. Wenn du es also machen möchtest, dann mach, aber merke dir auch, daß du dich damit lächerlich machst.

3. Klar. Ist ja nur ne Frage. Angezeigt werden wirst du deswegen nicht gleich, könnte im schlimmsten Fall passieren, daß du anschliessend einen Handabdruck auf der Backe hast.

4. NEIN, da bin ich mir sogar ziemlich sicher, das das eben verboten ist.

5. Das Selbe wie bei 4. Allerdings ist bei beiden Punkten ausschlaggebend was vorher war, wenn du einfach hingehst und jemanden fremden küsst ohne deren Einwilligung wird die Ohrfeige noch das Geringste sein was du bekommst.

6. Wenn es nur 2-3 Meter sind, dann ist es OK, wenn du aber durch die halbe Stadt hinterhergehst ist es Stalking und da gibts (meines Wissens) Gesetze die das verbieten.

7. Kein Problem, solange die Frau mitmacht.

8. Verboten, definitiv. Wobei es auch wieder darauf ankommt wie gut die Unterhaltung vorher war. Wenn also das "Arschgrapschen" eine eskalation ist und von der Frau toleriert wird, dann ist es wieder OK.

9. Verboten, aber nicht weil du jemanden "anmachst" sondern weil es ein Eingriff in den Verkehr sein kann. Hier ist also die StVO ausschlaggebend.

10. Könnte als Beleidigung aufgefasst werden.

11. Nö, das ist OK, ich würde andere Worte wählen weil es ansonsten wieder nur Plump wäre, aber es ist OK.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

:-p Na das nenn ich dochmal ne alternative Denkweise. Er denkt nicht darüber nach was er darf, er denkt darüber nach was er nicht darf. Is ne lustige Idee. Statt zu überlegen "Wie sprech ich sie denn jetzt an... was mich ich bloß?" denkste dir einfach "Solange es keine Straftat ist...". Find ich cool weil du so von vorne an mehr Möglichkeiten wahrnimmst. Aber um auf die eigentliche Frage zurückzukommen kann ich mich nur fordwolf anschließen.

... Glaube sogar Punkt 10 kann auch als Straftat gehandelt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich hasse ich ja die Nerd-Beiträge der Jura-Fraktion. Da ich aber einen guten Tag und einen Kommentar zur Hand habe, vorallem aber da mich das Ergebnis schmunzeln liess, schreib ich mal was. Threadstarter, die Antwort auf Deine Fragen ist typisch juristisch. Denn sie lautet: kommt drauf an. Es hängt davon ab, mit welchem Mindset Du die Mädchen ansprichst. Kein Witz!

Das Ansinnen sexuellen Kontaktes oder eines bestimmten sexuellen Verhaltens enthält für sich genommen ein Beleidigungsmoment auch dann nicht, wenn die betroffene Person hierzu keinen Anlass gegeben hatte; eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn in der Äußerung über das Unpassende, anstößige, uU auch abwegige hinaus gehende eine Missachtung der Person zum Ausdruck kommt. Das wird idR nur dann der Fall sein, wenn der Täter selbst das verlangte sexuelle Verhalten als verwerflich oder jedenfalls ehrenrührig ansieht (...)

So schreibt das Fischer, StGB, § 185 Rz. 10. Lassen wir uns das genussvoll auf der Großhirnrinde zergehen: Das Ansinnen eines sexuellen Kontaktes, allein die Formulierung ist geil, ich werde sie demnächst als Opener benutzen, dieses Ansinnen also (z.B. "Willst Du mit mir ficken") kann dann den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, wenn ich mich selbst dafür schäme. Wer also verstohlen-verklemmt und mit fiepsiger Stimme und knallroter Rübe fragt, der macht sich strafbar, wer dagegen selbstbewusst, selbstsicher und voller echter Bewunderung für die Größe der gegenüber befindlichen sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmale und mit Vorfreude auf die Durchführung des Ansinnens fragt, der handelt nicht einmal tatbestandlich. Geil. StGB is all about inner game.

Für die bildungsferneren Leser noch einmal unjuristisch zusammengefasst:

Approache niemals so:

82672376.jpg

sondern immer so:

19440225.jpg

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Meine Fragen im einzelnen:

Darf ich...

1. ... jemanden auf der Straße nach bisschen Small-Talk berühren (z.B. die Arme)?

2. ... auf der Straße hinterherpfeifen?

3. ... jemanden auf der Straße nach Sex fragen?

4. ... jemanden an der UNI einfach so vom Mund küssen?

5. ... jemanden einfach so von der Wange küssen?

6. ... jemanden verfolgen?

7. ... nach dem Number Close umarmen?

8. ... jemanden auf der Straße den Arsch anpacken?

9. ... mit der Lichhupe oder "normaler" Hupe "anmachen"?

10. ... auf der Straße "Du Sexgeile Sau" rufen?

11. ... in der Bahn einfach jemandem sagen, dass sie geile Beine hat? Beispiel: "Boah, sie haben aber geile Beine!"

Ich bin kein Jurist, aber aus persönlicher Toleranz würde ich ableiten:

1.) Ja

2.) Ja

3.) Ja

4.) Jaein, mit beidseitigem Einverständnis, ist schwer zu beweisen, aber bisher hatte ich noch keine großen Negativreaktionen eingefahren

5.) Ja

6.) Oo Jemanden verfolgen? Was zur Hölle... aber ja.

7.) Ja

8.) Mit beiderseitigem Einverständnis

9.) Nein!

10.) Ja.

11.) Ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
So schreibt das Fischer, StGB, § 185 Rz. 10. Lassen wir uns das genussvoll auf der Großhirnrinde zergehen: Das Ansinnen eines sexuellen Kontaktes, allein die Formulierung ist geil, ich werde sie demnächst als Opener benutzen, dieses Ansinnen also (z.B. "Willst Du mit mir ficken") kann dann den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, wenn ich mich selbst dafür schäme. Wer also verstohlen-verklemmt und mit fiepsiger Stimme und knallroter Rübe fragt, der macht sich strafbar, wer dagegen selbstbewusst, selbstsicher und voller echter Bewunderung für die Größe der gegenüber befindlichen sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmale und mit Vorfreude auf die Durchführung des Ansinnens fragt, der handelt nicht einmal tatbestandlich. Geil. StGB is all about inner game.

Sorry aber du liegst wirklich falsch --> zu lesen ist das so --> Maßgebend ist nach Ansicht der Rechtsprechung nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht. (BGH 19,237)

Im Klartext --> Der Richter entscheidet :-(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Abgesehen dass solche Abhärtungsaktionen grober Schwachsinn sind würde mich

das juristisch schon mal genauer interessieren :-p

3,10 und 11 würde ich ja schon fast als "sexuelle Belästigung" einstufen.

Aber anscheinend gibts diesen Tatbestand ja nicht bzw. dann maximal Beleidigung

in engen Grenzen. Kann das sein?

Wäre ja dann maximal noch § 177 Sexuelle Nötigung relevant.

Wobei dann wieder zu definieren wäre was eine "sexuelle Handlung" ist.

Ist küssen oder mit dem Gesicht auf wenige cm nähern z.B. eine sexuelle Handlung?

Das Zitat von Fastlane verstehe ich ganz anders.

Es geht ja um Beleidigung. Wenn ich eine frage ob ich mit ihr schlafen will beleidige ich sie ja nicht.

Ich beleidige sie nur dann wenn ich garnicht mit ihr schlafen will sondern andeuten will dass sie

eine Nutte ist.

Das passt dann auch mit den nächsten Sätzen "Missachtung" ... "ehrenrührig" .. zusammen.

bearbeitet von blade_runner

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Thema lässt mich nichtmehr los :-p

§177 trifft auch nicht zu.

Wikipedia Zitat:

Wie erwähnt, sieht § 184g Nr. 1 StGB vor, dass nur solche Handlungen als sexuelle Handlungen gelten, die in Bezug auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Die Grenze muss von den Gerichten im Einzelfall bestimmt werden, wird aber bei Handlungen mit Körperkontakt zumeist erreicht sein.[3]

Als nicht erheblich sind angesehen worden: Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen.

Kann doch nicht sein dass ich in Deutschland einfach jeder ungestraft an die Bubbies greifen darf.

Nicht das ich das vor hätte ..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Angrabschen könnte auch eine tätliche Beleidigung sein, ist aber unwahrscheinlich.

Wieso macht ihr es euch auch so kompliziert? Wenn's sozial adäquat ist, man sich also vor anderen nicht für sein Verhalten erklären müsste, dann ist es doch in Ordnung. Wer allerdings "sexgeile Sau" auf der Haupteinkaufsstraße einem Mädel hinterherruft hat Stress auch verdient... Wenn ich Polizist wäre ich würd die Arschproleten, die 3,4, 5, 8 und 10 bringen auch erstmal ein bisschen abfucken nach allen Regeln der Kunst. Und Lichthupe ohne Grund ist eine OWi, wenn mich nicht alles täuscht.

Also: Einfach ein Mindestmaß an sozialer Angepasstheit und es gibt keinen Stress.

Und, blade runner, du darfst nicht jeder jederzeit an die Titten greifen, in deinem Link steht das ja bereits.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hast du den zweiten Absatz nicht gelesen?

Da steht dass das genau nicht zählt.

Drum wunderts mich ja. Wenn ein Polizist daneben stehen würde und das sehen würde

könnte er nix machen.

Ja sogar noch besser: Wenn du einer an den Arsch greifst und sie haut dir dafür eine

runter dann könntest du sie wegen Körperverletzung anzeigen und wenn du Beweise

dafür hast würde sie sogar verurteilt werden!

bearbeitet von blade_runner

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.